19.04.2016 - 7 Teilfortschreibung Regionales Raumentwicklungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Plüschow
- Datum:
- Di., 19.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
Wortprotokoll
Herr Prahler erläutert die Beschlussvorlage zur Teilfortschreibung Regionaler Raumentwicklungsprogramm. Das Thema Windenergie ist in der Gemeinde aus eigenem Interesse heraus entstanden.
Es ist ein Grundsatzbeschluss gefasst worden, dass in der Gemeinde bis zu 3 Windräder aufgestellt werden können, wenn ein wirtschaftlicher Ertrag für die Gemeinde anfällt. Wie das Windeignungsgebiet im Bestand aussehen wird, weiß die Gemeinde. Für die Bestandsgebiete müssen neue Kriterien erfüllt werden, auch für bestehende.
Die Mindestgröße wird verkleinert auf 35 ha und die Mindestabstände werden pauschal auf 1.000 m festgelegt. Die Stellungnahme im Rahmen des 1. Beteiligungsverfahrens ist das Ergebnis des Grundsatzbeschlusses.
(19.42 Uhr – Frau Bräsch erscheint.)
Gespräche sind geführt worden im Amt für Raumordnung. Die Stadtwerke wollen aus finanziellen Gründen gleich einen Bauantrag in Verbindung mit der Gemeinde Upahl stellen. Am 19.05.16 wird es in der Gemeinde Upahl eine Einwohnerversammlung geben, ob die Festlegung bestritten werden soll.
Herr Baumann erinnert, dass auf der letzten Gemeindevertretersitzung zugesichert worden ist, dass den Gemeindevertretern ein Entwurf des städtebaulichen Vertrages vorgelegt wird.
Herr Baumann bittet, das das Gespräch mit den Gemeindevertretern und den Stadtwerken nochmals gesucht wird, um das weitere Kompaktwerk zu besprechen.
Sachverhalt:
Die Gemeinden sind im Rahmen der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) aufgefordert, Stellung zu nehmen (s. Anlage 1). Die Teilfortschreibung umfasst die Neuformulierung des Kapitels 6.5 Energie.
Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP beschrieben sind, betreffen. Dann kann dies die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.
Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Bioenergie und Windenergie. Letzteres beinhaltet die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung ausführlich dargestellt sind (vgl. Abb. 19 und Kartenblatt 3 in Anlage 2 der Beschlussvorlage).
Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen. (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB)
Diese Kriterien sind auch für bereits bestehende Windeignungsgebiete angewendet worden. Grundsätzlich hatte dies zur Folge, dass diese nicht fortgeführt werden, was zur Folge hat, dass dort nach Rechtskraft dieser Teilfortschreibung keine Windenergieanlage mehr neu oder im Ersatz (sog. Repowering) errichtet werden dürften.
Dies stellt die 1. Beteiligungsrunde dar. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Stufen der Beteiligung. Änderungen können sich auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen und deren rechtliche Beurteilung ergeben. Beschlüsse, die letztlich zur Rechtskraft des RREPs führen, werden von der Vollversammlung des Planungsverbands Westmecklenburg in öffentlicher Sitzung gefasst.
Anlagen zur Vorlage
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