31.03.2016 - 13 Entschädigung für die Inhaberinnen und Inhaber ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

  

Sachverhalt:

Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2003 stand den Inhaberinnen und Inhabern von Wahlämtern für die Ausübung ihres jeweiligen Amtes eine Aufwandsentschädigung von 16,00 Euro zu. Im Jahr 2004 erhöhte die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort die auszureichende Aufwandsentschädigung auf 25,00 Euro. Seit dem sind zehn Jahre vergangen und die neue Landes- und Kommunalwahlordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 2. März 2011 (LKWO M-V) billigt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 den Inhaberinnen und Inhabern von Wahlämtern für die Ausübung ihres Amtes jetzt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 Euro zu. Dieser Betrag kann nach § 14 Absatz 1 Satz 2 LKWO M-V durch einen Beschluss der Gemeindevertretung erhöht werden.

 

Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen jeweils für den ganzen Wahl(sonn)tag, der bei Kommunalwahlen auch bis 23.00 Uhr dauern kann, zur Verfügung stehen. Für diesen verantwortungsvollen ehrenamtlichen Einsatz zur Wahrung der Demokratie finden sich aber leider immer weniger Freiwillige. Es sollte daher über eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung als zusätzlichem Anreiz für die Wahrnehmung dieser Ehrenämter nachgedacht werden.

 

Der Hauptausschuss sowie der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land haben in ihren Sitzungen vom 21.09.2015 und 05.10.2015 eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses in Höhe von 50,00 Euro beschlossen.

Auf der Grundlage der umfangreichen Diskussionen dazu empfiehlt der Amtsausschuss, auch in allen Gemeinden an die Inhaberinnen und Inhaber von Wahl- und Abstimmungsämtern eine einheitliche Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro auszureichen.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt, entsprechend der Empfehlung der Sitzung des erweiterten Hauptausschusses vom 10.03.2016 die bisher bestehende Entschädigungsregelung für Wahlhelfer  beizubehalten und diesen 30 € zu zahlen. Für die Mitglieder des Vorstandes ist eine verantwortungsbezogene Aufwandsentschädigung vorgesehen.

So soll der Vorsitzende des Wahlvorstandes 50,00 € und der Schriftführer 40,00 € erhalten.

Der Stellvertreter des Wahlvorstehers wird wie ein Beisitzer mit 30,00 € entschädigt.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Mitteilung an die Verwaltung:

Die Gemeindevertretung protestiert gegen die Eigenmächtigkeit der Verwaltung, sich in die inneren Angelegenheiten der Gemeinde Testorf-Steinfort einzumischen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=25336&selfaction=print