31.03.2016 - 8 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Stoffregen macht darauf aufmerksam, dass in den Folgejahren eine Anhebung der Hebesätze für die verschiedenen Steuerarten notwendig wird. Derzeit liegt die Gemeinde noch über dem Durchschnitt des Landes, die aber in den nächsten Jahren angehoben werden. Zieht die Gemeinde nicht mit, werden Schlüsselzuweisungen gekürzt.

Anmerkung der Gemeindevertretung ist empört über das Vorgehen des Landes, dass mit solchen Methoden die Beitragssätze endlos nach oben geschraubt werden. Eine gesetzliche Obergrenze wird gefordert. Das Vorgehen der Landesregierung wird nicht einfach so hingenommen. Die Bürger können nicht immer weiter zur Kasse gebeten werden.

 

Die Finanzpolitik des Landes widerspricht den Vorstellungen der Kommunen.

Herr Barton hat den Eindruck, als wenn man bewusst den Dörfern schaden will und Abwanderungen befürwortet.

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2016 und die Finanzplanjahre 2017-2019.

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=25026&selfaction=print