23.02.2016 - 12 Antrag des TSV Gägelow auf Gebührenbefreiung fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 23.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Harder legt der Gemeindevertretung einen Finanzplan für die Dauer der Sitzung vor.
Herr Wandel schlägt vor, den Antrag, auf Grund der verspäteten Vorlage des Finanzplanes, abzulehnen.
Herr Fenner stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen und sich mit den Finanzplan des TSV nochmals zu beschäftigen.
Herr Harder ist nicht bereit, die Unterlagen bei den Gemeindevertreter zu belassen.
Herr Wandel gibt zur Kenntnis, dass dadurch keine neue Entscheidung getroffen werden kann.
Sachverhalt:
Für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken beantragt der Turn- und Sportverein (TSV) Gägelow e. V. mit Schreiben vom 02. August 2015 die Befreiung der Kinder- und Jugendgruppen von der Nutzungsgebühr sowie einen Nachlass von 31,00 € für Erwachsenengruppen des Vereins für die nächsten 3 Schuljahre.
Die Hallengebührensatzung der Gemeinde Gägelow in der Fassung vom 29. August 2011 sieht in § 4 vor, dass auf Antrag nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung eine Gebührenbefreiung erteilt werden kann.
Darüber hinaus ist in § 5 festgelegt, dass Vereine der Gemeinde Gägelow bis zum 31. August 2013 eine Gebührenermäßigung von 31,00 € pro Stunde, pro Gruppe oder Mannschaft erhalten (diese Regelung endet zum neuen Schuljahr). Für Kindersportgruppen ist auf Antrag nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung eine Gebührenermäßigung vorgesehen.
Bei satzungsgemäßer Gebührenhöhe für Kinder- und Erwachsenengruppen mit 43,00 €/h würde die Gemeinde im Schuljahr 2015/2016 für die Nutzung der Sporthalle durch den TSV 39.495,50 € erzielen. Dem Antrag des TSV folgend mit 12,00 €/h für Erwachsenengruppen und 0,00 € für Kindergruppen belaufen sich die zu erwartenden Einzahlungen auf 8.556,00 €.
Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde beliefe sich damit auf 30.939,50 €.*
Die Verwaltung merkt an, dass für das vergangene Schuljahr eine Gebührenhöhe von 0,00 € für Kinder- und Jugendgruppen sowie 14,50 € für Erwachsenengruppen beschlossen wurde. Würde sich erneut dahingehend geeinigt, könnten für das kommende Schuljahr Einzahlungen i. H. v. 10.338,50 € erzielt werden. Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde betrüge dann 29.157,00 €.*
Die außerhalb des Schulbetriebs nutzbaren Hallenzeiten werden weit überwiegend durch den TSV Gägelow ausgeschöpft, sodass die Sporthalle anderen Interessenten, insbesondere Erwachsenensportgruppen, kaum zur Verfügung gestellt werden kann.
* Die Berechnung beruht auf dem aktuell geltenden Nutzungsplan.
Der Finanzausschuss hat am 21.10.2015 über den Antrag beraten und empfiehlt die Gebührenbefreiung bzw. –ermäßigung auf das Schuljahr 2015/2016 zu begrenzen..
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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