24.11.2015 - 10 Antrag des TSV Gägelow auf Gebührenbefreiung fü...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Harloff macht Ausführungen zur Empfehlung des Finanzausschusses. In diesem Zusammenhang spricht er den Zeitungsartikel in der Presse und den Brief an die Gemeindevertreter an.

 

Herr Harder erhält das Rederecht zum TOP. Er bemängelt, dass nur er ein Rederecht eingeräumt bekommt. Auf der Sitzung im April ist ihm zugesichert worden, dass alle anwesenden des TSV ein Mitsprachrecht bekommen würden, wenn das Problem Hallennutzungsgebühr neu verhandelt wird. Er könne über die finanziellen Belange keine Auskunft geben, dafür würde Herr Herrschaft an der Sitzung mit teilnehmen.

 

Herr Wandel erteilt die Genehmigung, dass Herr Herrschaft Auskunft über die finanziellen Belange gibt.

 

Herr Herrschaft äußert sich, dass die Kostenkalkulation für Sporthallen im Land einheitlich ist. Warum sind andere Hallennutzungsgebühren geringer und in Proseken wurden die Kosten so hoch kalkuliert? Wo fallen Mehrkosten durch den TSV an?

 

Frau Oldenburg weist darauf hin, dass die Kostenzusammenstellungen der einzelnen Hallen nicht vergleichbar sind. Jede Halle hat andere Unterhaltungskosten, Kredite usw. In Wismar wurden die günstigen Hallennutzungsgebühren zu Ungunsten der Gemeinden, deren Kinder das Wonnemar zum Schwimmunterricht nutzen, kalkuliert. Hier wurden die Gebühren für den Schwimmunterricht drastisch erhöht. Außerdem wird die Kreisumlage der Gemeinden für die Kosten der in Trägerschaft des Landkreises befindenden Sporthallen genutzt. Proseken besitzt eine relativ neue und sehr gut ausgestattete Sporthalle, die des Landkreises würden nicht diesen Standard tragen.

Des Weiteren fragt Frau Oldenburg nach einem Finanzplan des TSV. Welche Einnahmen hat der Verein. Neben Mitgliedsbeiträgen würden Sportvereine Zuschüsse vom Landes- Kreis- und Jugendsportbund erhalten.

 

Herr Bahlke stellt den Antrag, die Hallennutzungsgebühr für den TSV von 12,00 Euro festzusetzen und zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen:7

Enthaltungen:0

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Frau Oldenburg stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zurückzustellen, der TSV Gägelow bis zur nächsten Sitzung einen Finanzplan mit den gesamten Finanzströmen einzureichen, um sich ein detailliertes Bild machen zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:3

Enthaltungen:2

 

Sachverhalt:

Für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken beantragt der Turn- und Sportverein (TSV) Gägelow e. V. mit Schreiben vom 02. August 2015 die Befreiung der Kinder- und Jugendgruppen von der Nutzungsgebühr sowie einen Nachlass von 31,00 € für Erwachsenengruppen des Vereins für die nächsten 3 Schuljahre.

 

Die Hallengebührensatzung der Gemeinde Gägelow in der Fassung vom 29. August 2011 sieht in § 4 vor, dass auf Antrag nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung eine Gebührenbefreiung erteilt werden kann.

 

Darüber hinaus ist in § 5 festgelegt, dass Vereine der Gemeinde Gägelow bis zum 31. August 2013 eine Gebührenermäßigung von 31,00 € pro Stunde, pro Gruppe oder Mannschaft erhalten (diese Regelung endet zum neuen Schuljahr). Für Kindersportgruppen ist auf Antrag nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung eine Gebührenermäßigung vorgesehen.

 

Bei satzungsgemäßer Gebührenhöhe für Kinder- und Erwachsenengruppen mit 43,00 €/h würde die Gemeinde im Schuljahr 2015/2016 für die Nutzung der Sporthalle durch den TSV 39.495,50 € erzielen. Dem Antrag des TSV folgend mit 12,00 €/h für Erwachsenengruppen und 0,00 € für Kindergruppen belaufen sich die zu erwartenden Einzahlungen auf 8.556,00 €.

Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde beliefe sich damit auf      30.939,50 €.*

 

Die Verwaltung merkt an, dass für das vergangene Schuljahr eine Gebührenhöhe von 0,00 € für Kinder- und Jugendgruppen sowie 14,50 € für Erwachsenengruppen beschlossen wurde. Würde sich erneut dahingehend geeinigt, könnten für das kommende Schuljahr Einzahlungen i. H. v. 10.338,50 € erzielt werden. Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde betrüge dann 29.157,00 €.*

 

Die außerhalb des Schulbetriebs nutzbaren Hallenzeiten werden weit überwiegend durch den TSV Gägelow ausgeschöpft, sodass die Sporthalle anderen Interessenten, insbesondere Erwachsenensportgruppen, kaum zur Verfügung gestellt werden kann.

 

* Die Berechnung beruht auf dem aktuell geltenden Nutzungsplan. 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschlussvorschlag, bis zur Vorlagen eines Finanzplanes des TSV Gägelow, zurückzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:3

Enthaltungen:   2

 

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Anlagen zur Vorlage