29.09.2015 - 10.1 Antrag des TSV Gägelow auf Gebührenbefreiung fü...

Beschluss:
verwiesen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken beantragt der Turn- und Sportverein (TSV) Gägelow e. V. mit Schreiben vom 02. August 2015 die Befreiung der Kinder- und Jugendgruppen von der Nutzungsgebühr sowie einen Nachlass von 31,00 € für Erwachsenengruppen des Vereins für die nächsten 3 Schuljahre.

 

Die Hallengebührensatzung der Gemeinde Gägelow in der Fassung vom 29. August 2011 sieht in § 4 vor, dass auf Antrag nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung eine Gebührenbefreiung erteilt werden kann.

 

Darüber hinaus ist in § 5 festgelegt, dass Vereine der Gemeinde Gägelow bis zum 31. August 2013 eine Gebührenermäßigung von 31,00 € pro Stunde, pro Gruppe oder Mannschaft erhalten (diese Regelung endet zum neuen Schuljahr). Für Kindersportgruppen ist auf Antrag nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung eine Gebührenermäßigung vorgesehen.

 

Bei satzungsgemäßer Gebührenhöhe für Kinder- und Erwachsenengruppen mit 43,00 €/h würde die Gemeinde im Schuljahr 2015/2016 für die Nutzung der Sporthalle durch den TSV 39.495,50 € erzielen. Dem Antrag des TSV folgend mit 12,00 €/h für Erwachsenengruppen und 0,00 € für Kindergruppen belaufen sich die zu erwartenden Einzahlungen auf 8.556,00 €.

Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde beliefe sich damit auf      30.939,50 €.*

 

Die Verwaltung merkt an, dass für das vergangene Schuljahr eine Gebührenhöhe von 0,00 € für Kinder- und Jugendgruppen sowie 14,50 € für Erwachsenengruppen beschlossen wurde. Würde sich erneut dahingehend geeinigt, könnten für das kommende Schuljahr Einzahlungen i. H. v. 10.338,50 € erzielt werden. Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde betrüge dann 29.157,00 €.*

 

Die außerhalb des Schulbetriebs nutzbaren Hallenzeiten werden weit überwiegend durch den TSV Gägelow ausgeschöpft, sodass die Sporthalle anderen Interessenten, insbesondere Erwachsenensportgruppen, kaum zur Verfügung gestellt werden kann.

 

* Die Berechnung beruht auf dem aktuell geltenden Nutzungsplan.  

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt diesen Antrag an den Finanzausschuss zu verweisen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 10

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage