20.07.2015 - 5 Beschluss über die 1. Änderung der Hauptsatzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bernstorf
- Datum:
- Mo., 20.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Scheiderer erläutert die Änderungen in der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bernstorf.
Herr Reinhardt stellt den Antrag, den § 8 Abs 2 Pkt. 12 wie folgt zu ändern:
Auftragsvergaben nach der VOL und der VOF im geschätzten Wert von bis zu 400 €, nach der VOB im geschätzten Wert von bis zu 800 € und nach der HOAI im geschätzten Wert von bis zu 800 € je Einzelfall. Bei Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen gelten diese Wertgrenzen für den geschätzten Jahresbetrag der Leistungen.
Es entsteht eine rege Diskussion zum Antrag.
Abstimmungsergebnis für die Aufnahme des Antrages in die Beschlussvorlage:
Ja-Stimmen:2
Nein-Stimmen:2
Enthaltungen:2
Mit dem Abstimmungsergebnis ist der Antrag von Herrn Reinhardt abgelehnt.
Beschluss:
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Bernstorf
vom …
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Satz 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom … nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 14.01.2015 erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bernstorf wird wie folgt geändert:
(1) In § 6 - Ausschüsse- werden
a) in Absatz 2 nach dem Wort „Finanzausschusses“ die Worte (Haushalts- und Rechnungswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, Gemeindevermögen)“ eingefügt und
b) in Absatz 3 nach dem Wort „Rechnungsprüfungsausschuss“ die Worte „der Stadt Grevesmühlen und“ hinzugefügt.
(2) In § 6 – Wesentlichkeitsgrenzen der Haushaltswirtschaft – wird Absatz 3 wie folgt neu gefasst:
Nach § 9 GemHVO-Doppik ist
- nach Absatz1 für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von über 5.000 Euro durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlich günstigste Lösung zu ermitteln,
- nach Absatz 3 für die Veranschlagung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bis zu 5.000 Euro abweichend von § 9 Absatz 2 GemHVO-Doppik als Mindestvoraussetzung eine Kostenschätzung vorzulegen
(3) In § 8 – Bürgermeister - werden in Absatz 2 die Nummern 1-4 gestrichen. Die übrigen Nummern 5-17 rücken auf und bilden neu die Nummern 1-13.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Grevesmühlen, den …
Günter Cords(Dienstsiegel)
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
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