07.05.2015 - 6 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 07.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Prahler erläutert die vom Planungsverband beschlossenen Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten sowie die „7h-Regelung“ für einzelne Windenergieanlagen. Die Anwendung der neuen Kriterien führt zum Entfall der geplanten Gebiete „Börzow/Bonnhagen“ und „Questin“. Als neuer Potenzialsuchraum in Grevesmühlen ist weiterhin das Gebiet „Steinbrink“ dargestellt.
Herr Prahler erklärt, dass die Stadt Grevesmühlen in ihrer Stellungnahme darauf hinweisen wird, dass dort ein Kranichbrutplatz und laut Landschaftsplan Äsungsflächen bestehen.
Herr Schulz ergänzt weiter, dass ein unverbauter Blick (vom Iserberg) notwendig ist, wenn wir touristische Angebote weiter entwickeln wollen.
Dieses Kriterium der „Umfassung“ wird ebenfalls in der Stellungnahme aufgenommen.
Herr Schulz weist zudem auf den Umstand hin, dass sich der geplante Friedwald in unmittelbarer Umgebung befindet.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Damshagen, Frau Krüger, regt eine gemeinsame Stellungnahme der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinde Damshagen an.
In der Diskussion zum geplanten „Teilhabegesetz Windenergie“ empfiehlt Herr Reppenhagen eher regionale Strompreise.
Auch Herr Schutz spricht sich dagegen aus, hohe Schutzgüter gegen Geld aufzugeben.
Herr Schulz und Frau Münter sind daher entschieden gegen die Ausweisung eines neuen Windeignungsgebietes.
Herr Schulz macht darauf aufmerksam, dass in Questin kein Windeignungsgebiet bestehe, dennoch dort Windenergieanlagen stehen. In diesem Zusammenhang kritisiert Herr Schulz, dass die Stadt damals nicht gegen das Zielabweichungsverfahren Klage eingereicht hatte.
Herr Reppenhagen stellt klar, dass laut Stadtvertreterbeschluss die Einreichung einer Klage abgelehnt worden ist. Ansonsten teilt Herr Reppenhagen die Ansicht, dass es sich bei den Windenergieanlagen um Testanlagen handelt, die nach Beendigung der Testlaufzeit abgebaut werden müssten.
Frau Ertel aus Questin fordert Schadensersatz für die Minderung ihres Grundstückswertes und wirft Herrn Ditz als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke einen Interessenkonflikt vor.
Frau Subat aus Questin schildert, dass die Anwohner unter den Windenergieanlagen leiden.
Auch die versprochene Breitbandversorgung sei immer noch nicht umgesetzt.
Herr Prahler entgegnet, dass der Investor seiner Verpflichtung, das Breitband bis zum Ortseingang zu verlegen, nachgekommen ist. Bisher waren keine gewerblichen Anbieter bereit, die Hausanschlüsse vorzunehmen. Herr Prahler sichert jedoch zu, die Stadtwerke hierzu anzusprechen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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