15.01.2015 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Beims gibt Erläuterungen zu den Abwägungsunterlagen, die allen BA-Mitgliedern vorliegen. Er beschränkte sich dabei auf folgende:

Zu 1.2) Stellungnahme Amt für Raumordnung WM:  AfRO schließt sich der Stellungnahme des Ministeriums für Energie, Infrastruktur  u. Landesentwicklung M-V an. Letztere haben sich im Ergebnis des Mediationsverfahrens am 20.03.2014 darauf geeinigt, das B-Planverfahren unter bestimmten Bedingungen fortzuführen (s. Stellungnahme).

Zu 1.3) Stellungnahme Landkreis NWM:

Der B37 ist als B-Plan der Innenentwicklung aufgestellt worden und daher eigentlich kein Ausgleich erforderlich. Da für die Stadt GVM jedoch eine Baumschutzsatzung gilt, sind entsprechend dieser Satzung Ausgleichsmaßnahmen für die abzunehmenden Bäume erforderlich.

Herr Beims erwähnt, dass für die fachgerechte Abwägung der Stellungnahme der Gutachter, Herr Gustafsson, des Einzelhandelskonzeptes mit einbezogen wurde.

Auf den Anfangs geplanten Drogeriemarkt wurde verzichtet.

Aufgrund der Hinweise zum Immissionsschutz wurde ein Gutachten erarbeitet mit dem Ergebnis, dass die Werte eingehalten werden.

Zu 1.8) Stellungnahme Deutsche Bahn:

Information zur erforderlichen Umverlegung der Streckenfernmeldekabel und Abschluss einer Vereinbarung

Zu 1.9) Stellungnahme der IHK Schwerin:

Herr Beims erläutert hierzu, dass das Einzelhandelsgutachten belegt hat, dass das geplante Vorhaben in der Stadt kompatibel ist.

Zusammenfassend stellt Herr Beims fest, dass sich entsprechend der Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen nicht das Erfordernis einer erneuten Auslegung ergibt, da es sich nur um nachrichtliche Übernahmen handelt.

 

Herr Beims geht im Weiteren auf die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Es sind insgesamt 5 Stellungnahmen eingegangen und macht dazu kurze Ausführungen.

 

Herr Reppenhagen bittet um Diskussionsmeldungen:

Herr V. Schulz sieht nicht, dass die Stellungnahme des AfRO positiv ist. Ihm ist nicht bekannt, dass man sich damit ausreichend auseinandergesetzt hat. Er bemängelt, dass ihm die gutachterliche Stellungnahme nicht vorliegt. Er merkt außerdem an, dass Herr Corleis eine Baugenehmigung hat. Herr Schulz stellt nochmal klar, dass sie wegen der Verbesserung der Nahversorgung angetreten sind. – Jetzt wird auf einmal das Umland mit einbezogen! Herr Schulz gibt bekannt, dass er dem Abwägungsbeschluss nicht zustimmen wird. Des Weiteren will er in der Stadtvertretersitzung ausführlicher dazu Stellung nehmen und eine namentliche Abstimmung verlangen.

Herr Prahler stellt klar, dass es keine neue gutachterliche Stellungnahme von Herrn Gustafsson gibt. Herr Beims hat sich des Gutachters bedient. Der Gutachter hat ihm praktisch zugearbeitet.

Frau Münter erklärt, dass wenn sie dort vorbei fährt, sie sieht, dass in einer Affengeschwindigkeit beräumt wird! Sie hat immer wieder gefragt: „Wie groß wird das Objekt?“. Sie kündigt an, dass das hier mit einem Rechtstreit enden wird! Das AfRO macht keine Bedenken geltend, d.h. nicht, dass es zwingend zugestimmt hat. Sie will, dass das Gericht dazu entscheidet! Was hier gemacht wird, ist nicht gut! Haben hier eine Verdreifachung der Verkaufsflächen! Sie fragt des Weiteren: „Warum wurden hier nicht im Vorfeld Varianten untersucht?  Frau Münter geht davon aus, dass jemand dagegen klagen wird! Zur Stellungnahme der „Freien Wähler“ bemerkt Sie, dass man sich nicht mit den rechtlichen Dingen auseinander gesetzt hat. Außerdem merkt sie an, dass das Einzelhandelsgutachten nicht neutral ist und sie gegen die Beschlussvorlage stimmen wird.

 

Herr Beatke erklärt hierzu, dass heute die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen behandelt wird und kein Grundsatzbeschluss gefasst wird, da dieser schon vor längerer Zeit von der Stadtvertretung gefasst wurde. Aus seiner Sicht gibt es keine neuen Erkenntnisse und lässt sich hier nicht mit Gericht drohen!

Herr Reppenhagen ist der gleichen Auffassung wie Herr Beatke.

Herr Schulz würft ein, dass man nicht einfach Vorwürfe als unbegründet zurückweisen kann, wie auf Seite 65 der Abwägung.

Herr Reppenhagen meldet sich nochmals zu Wort und betont, dass die Grundsatzbeschlüsse für dieses Vorhaben in der Stadtvertretung mehrheitlich durchgegangen sind. Die Bauantragsunterlagen zum Vorhaben lagen in der letzten Bauausschusssitzung vor. Spätestens hier konnte sich jeder einen Eindruck von der Größe des Vorhabens verschaffen.

Frau Münter bezweifelt, dass das alles noch gerecht ist  und merkt an, dass hier alles nur Ja-Sager seien! Sie versteht nicht, dass der Bürgermeister dagegen nicht vorgeht, wenn ihrerseits darauf hingewiesen wird, dass man sich an Recht und Gesetz halten muss!

Herr Krohn fühlt sich angegriffen.

Die Diskussion verschärft sich; alle sprechen durcheinander.

Herr Schulz fordert dazu auf, dass alle mal wieder runter kommen sollen.

Herr Reppenhagen ruft als Vorsitzender zur Ordnung.

Herr Schulz erklärt, dass es um die Sache gehen sollte. Es ist in einem Rechtsstaat so, dass  jede Sache durch Gericht überprüfbar ist.

Her Wulff fragt bezüglich der Werbepylone nach

Herr Prahler antwortet, dass zwei Werbepylone geplant sind. Es gab Anmerkung dazu von der Denkmalbehörde (s. Stellungnahme und Abwägung).

Frau Münter fragt nach dem Stand der Obdachlosen-Container.

Herr Prahler gibt dazu Auskunft, dass der Landkreis NWM darüber noch nicht beschieden hat.

Herr Schulz  bittet darum, dass man seinen Vornamen in den Unterlagen richtig schreibt. Er heißt Volkmar und nicht Volker!

Herr Reppenhagen sagt, dass dieser Hinweis berechtigt ist. Eine Änderung ist in den Unterlagen vorzunehmen.

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Empfehlung des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des  Abwägungsgebotes geprüft. Das Ergebnis ist  in der  Anlage  dargestellt.

Die in der Anlage gegebenen Abwägungsempfehlungen werden hiermit beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               6             

Nein- Stimmen:              3             

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

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