15.12.2008 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 15.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Mahnel vom gleichnamigen Ing.-Büro macht hierzu Ausführungen. Er informiert
über Ergänzungen und begründet diese.
Der
Bürgermeister informiert über eine Stellungnahme des Zweckverbandes, die erst
heute am 15.12.2008 per Fax eingegangen ist. In diesem Fax widerruft der
Zweckverband seine Stellungnahme zum B-Plan. Eine Erläuterung aus Sicht der
Stadtverwaltung wird durch den
Bürgermeister gegeben. Er schlägt vor die Abstimmung so vorzunehmen, wie sie
ausgereicht wurde. B-Plan und Umlegungsverfahren sind zwei verschiedene
Verfahren. Die Stellungnahme bezieht sich hauptsächlich auf das
Umlegungsverfahren. Eine weitere Diskussion wird es geben, wenn sich andere Möglichkeiten
ergeben, die zu Veränderungen im B-Plan führen, wird dieses mit einem
nachträglichen Beschluss korrigiert.
Um die
Umsetzung des Straßenanschlusses im nächsten Jahr nicht zu gefährden bittet der
Bürgermeister um die Zustimmung, so wie vorgeschlagen zu verfahren.
Beschluss:
1.
Das
Abwägungsmaterial wurde gesichtet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist
eine Stellungnahme eingegangen. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurden Stellungnahmen vorgebracht. Diese werden ausgewertet.
Es
ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen,
-
teilweise zu
berücksichtigende Anregungen,
-
nicht zu
berücksichtigende Anregungen.
Diese
sind gemäß tabellarischer Zusammenstellung, die als Anlage beigefügt ist, zu
betrachten.
2.
Die
Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Abwägung
für den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen laut Anlage.
3.
Diejenigen, die
abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, sind über das
Ergebnis der Behandlung der
Stellungnahmen zu unterrichten.