16.01.2014 - 6 Satzung über die 1. Änderung der Gestaltungssat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 16.01.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Bauausschuss behandelt.
Herr Reppenhagen gibt einige Informationen zur Beschlussvorlage.
Im Anschluss erklärt der städtebauliche Rahmenplaner, Herr Bürger, ausführlich die künftigen Änderungen der Gestaltungssatzung.
Herr Krause fragt nach, warum keine Regelungen für Hauseingänge bzw. Vordächer zu finden sind.
Herr Bürger teilt hierzu mit, dass die alten Festsetzungen dazu bestehen bleiben.
Herr Prahler ergänzt, dass diese nach wie vor unzulässig sind, aber in Ausnahmefällen auf Antrag möglich sind.
Herr Baetke erkundigt sich, ob die Höhe der Holzzäune nicht festgelegt werden muss.
Herr Prahler verneint dies und erklärt, dass es durchaus sinnvoll sein kann, höhere Einfriedungen zu haben.
Herr Neumann befürwortet die Änderungen der Gestaltungssatzung.
Herr Krause fragt nach, ob die Tüschen nicht in der Gestaltungssatzung thematisiert werden. Dies wird verneint, da es Sache des Bauordnungsrechts ist.
Beschluss:
- Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich soll die 1. Änderung der Gestaltungssatzung aufgestellt werden.
- Der vorliegende Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung Grevesmühlen sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung Grevesmühlen sowie der Entwurf der Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,4 MB
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461,9 kB
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