21.11.2013 - 7 Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der Geme...

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ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Roggenstorf überträgt auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 LKWO M-V die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt bis auf Widerruf auf das Amt Grevesmühlen-Land. Gleichzeitig wird der Beschluss zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher sowie des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Roggenstorf auf das Amt Grevesmühlen-Land vom 21.01.2009 aufgehoben.   

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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