12.11.2013 - 8 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Den Ausschussmitgliedern liegt der Vorschlag der SPD vor, die bestehende Unterstützung der Kita „Am Lustgarten“ im Bereich der Krippe von 63% beizubehalten, bis ein Eigenanteil der Eltern in Höhe von 340,00 EUR für einen Ganztagsplatz Krippe erreicht wird.

 

Herr Ahrens trägt diesen Vorschlag mit, denn die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung ist zu gravierend und für die Eltern kaum tragbar.

 

Frau Kausch kann nicht verstehen, dass es sich nicht besser rechnet, wenn sich eine Einrichtung vergrößert. Es ist ihrer Ansicht nach zu überlegen, die Krippenkinder eventuell in einer anderen Einrichtung betreuen zu lassen, sodass in der Kita „Am Lustgarten“ ausschließlich Kindergarten- und Hortplätze angeboten werden. Auch ein Trägerwechsel kommt zur Sprache. Frau Scheiderer teilt mit, dass die Kosten annähern gleich geblieben sind. Einzig allein die städtische Förderung ist in der Beschlussvorlage um 13% gesunken.

 

Frau Kausch erkundigt sich, weshalb die Betreuungskosten bei Angebot einer Vollverpflegung teurer werden. Frau Scheiderer antwortet, dass dies mit den Personalkosten der Essenausgabekräfte zu begründen ist.

 

Frau Scheiderer legt einige Zahlen vor – Grundlage 22 Krippenkinder:

 

Die jetzige Unterstützung (63%) der Eltern durch die Stadt beläuft sich auf ca. 143.600 €/Jahr für Ganztagsplätze und ca. 8.200 €/Jahr für Teilzeitplätze.

 

Bei einer Absenkung der derzeitigen Förderung von 63% auf 60% würde sich die Summe auf ca. 136.800 €/Jahr für Ganztagsplätze und ca. 7.800 €/Jahr für Teilzeitplätze reduzieren.

 

Bei Variante 50/50 hingegen beläuft sich der städtische Anteil auf nur ca. 114.000 €/Jahr für Ganztagsplätze und ca. 6.500 €/Jahr für Teilzeitplätze.

 

Auf Nachfrage teilt Frau Scheiderer den Ausschussmitgliedern die Höhe des kommunalen- sowie Elternanteils bei Variante 60/40 mit:

 

Kinderkrippe

 

Ganztags

Teilzeit

Halbtags

Land und Landkreis

267,00 €

154,00 €

96,00 €

Stadt Grevesmühlen

518,02 €

344,41 €

258,50 €

Eltern

345,34 €

229,61 €

172,34 €

Gesamt

1.130,36 €

728,02 €

526,84 €

 

Bei Frau Kausch herrscht Unverständnis darüber, mit welchem Recht die Stadt die städtische Kita stützt.

 

Herr Ditz teilt mit, dass der Bedarf an Krippenplätzen da ist. Bislang wurden diese Plätze zusätzlich gefördert. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist dieses aber nicht mehr möglich, sodass die Verwaltung den Vorschlag 50/50 einbringen musste, so Herr Schönfeldt.

 

Frau Kausch sieht sich außer Stande, über den Vorschlag der SPD sowie über die vorgeschlagene Unterstützung in Höhe von 60% zu beschließen. Sie würde darüber lieber mit ihrer Fraktion beraten.

 

Herr Ahrens stellt den Antrag auf Absenkung der bisherigen Unterstützung von 63% auf 60%.

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Beschluss:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Grevesmühlen, die Anlage 1 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 mit folgender Änderung (Variante 60/40) zu beschließen:

 

1.Kinderkrippe

 

Ganztags

Teilzeit

Halbtags

Land und Landkreis

267,00 €

154,00 €

96,00 €

Stadt Grevesmühlen

518,02

344,41

258,50 €

Eltern

345,34

229,61 €

172,34 €

Gesamt

1.130,36 €

728,02 €

526,84 €

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:                             5

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:                            1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16462&selfaction=print