09.04.2013 - 6 Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 09.04.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bibow betont, dass eine Lösung auch im Interesse der Eltern gefunden werden muss. Die Kosten für die verlängerten Öffnungszeiten dürfen nicht auf die Eltern abgewälzt werden. Er kann der Satzung in vorliegender Fassung nicht zustimmen.
Der Bürgermeister legt dar, dass es verschiedene Einrichtungen zur Kinderbetreuung in der Stadt gibt, die mit unterschiedlichen Öffnungszeiten alle Bedarfe abdecken können. In der Kita Am Lustgarten hält sich der Bedarf zu längeren Betreuung in Grenzen. Bei Bedarf werden die Kinder aber auch länger betreut.
Dr. Anderko erkundigt sich, ob die Eltern über die Änderungen in der Satzung informiert wurden. Seiner Meinung nach ist es wichtig, dass die Eltern durch die Änderung nicht benachteiligt werden.
Herr Baetke macht darauf aufmerksam, dass es Veränderungen im Elternrat gegeben hat und die Kommunikation zukünftig besser funktioniert.
Der Bürgermeister merkt an, dass die Information an die Eltern weitergegeben wurde.
Frau Oberpichler spricht an, dass durch die Öffnungszeiten des Hortes eine längere Betreuung anderer Kinder angeboten werden kann. Dies ist mehr, als die privaten Träger anbieten können.
Herr Bibow kritisiert die finanziellen Auswirkungen. Die Erhöhung darf nicht auf die Eltern abgewälzt werden.
Der Bürgermeister teilt mit, dass in der Hortbetreuung keine Neukalkulation vorgenommen werden muss. Dies ist nur der Fall, wenn neue Gruppen gebildet werden. Dann gibt es die Möglichkeit die Erhöhung auf alle Eltern oder nur auf die betroffenen Eltern abzuwälzen. Eine Kalkulation ist erst möglich, wenn auch der Bedarf gegeben ist.
Herr Prahler macht darauf aufmerksam, dass nur neues Personal eingestellt wird, wenn der Bedarf groß ist. Dann ist aber auch eine neue Beschlussfassung nötig.
Herr Baetke gibt zu Bedenken, dass auch die Arbeitgeber in der Pflicht sind. Sie haben die Möglichkeit die Arbeitnehmer in Bezug auf die Kita-Gebühren zu unterstützen. Herr Baetke kritisiert , dass die ärztliche Bescheinigung bei Aufnahme eines Kindes nicht älter als eine Woche sein darf. Diese Frist ist nicht praktikabel.
Der Bürgermeister sagt zu, dass zu der Frist der rechtliche Rahmen nochmals geprüft wird.
Frau Oberpichler erkundigt sich, ob die Fristeinhaltung in der Praxis auch so genau umgesetzt wird.
Der Bürgermeister teilt mit, dass gegenüber der Kita bzw. des Trägers Einspruch erhoben werden könnte. Diese Festlegung richtet sich mehr gegen Eltern, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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52 kB
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391,9 kB
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