21.03.2013 - 6 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 21.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert die Gründe für die Erstellung der 4. Änderung des F-Planes.
Diskutiert wird ausgiebig die Stellungnahme der Gemeinde Rüting zu den Windenergieanlagen (S. 38 der BV).
Nach Hinweis von Herrn Mahnel wird folgender Zusatz in die Beschlussvorlage aufgenommen:
„Die Gemeinde Rüting hätte noch höhere Windenergieanlagen zu erwarten, wenn die Gemeinde Upahl keine Höhenbegrenzung vorgenommen hätte.“
Beschluss:
- Die Gemeinde Upahl behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die
- zu berücksichtigen sind,
- teilweise zu berücksichtigen sind,
- nicht zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl für das weitere Beteiligungsverfahren.
- Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Upahl wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Upahl deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Der o.a. Zusatz:
„Die Gemeinde Rüting hätte noch höhere Windenergieanlagen zu erwarten, wenn die Gemeinde Upahl keine Höhenbegrenzung vorgenommen hätte.“
wird in den Beschlussvorschlag übernommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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2
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4,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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16,3 MB
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