24.01.2013 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 24.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erläutert die Beschlussvorlage.
Die Ausschussmitglieder diskutieren im Folgenden über das Vorhaben:
Frau Münter befürchtet mit der Ansiedlung des Einzelhandels am Bahnhof und der damit einhergehenden Vergrößerung der Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf die Innenstadt.
Sie plädiert daher eher für die Entwicklung eines Wohngebietes an der Stelle. Zumindest sollte der Investor etwas für die Stadt tun, wie die Errichtung eines Kinderspielplatzes oder Gestaltungselemente wie eine Wasserspiel in die Planung miteinzubeziehen, statt massenhaft versiegelter Parkplätze. Sie bittet daher, nochmals das Gespräch mit dem Investor zu suchen und statt des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB das herkömmliche Bauleitverfahren durchzuführen.
Herr Schulz kritisiert ebenfalls den großflächigen Einzelhandel. Der künftige Zweckbau widerspreche der gewollten Gestaltung des Bahnhofes.
Die Mehrheit der Bauausschussmitglieder sowie die anwesenden Bürger befürworten dagegen das Projekt. Zum einen wird eine Versorgung für die Südstadt geschaffen. Zum anderen werde erst im Verlauf des Bauleitverfahrens über die Gestaltung gesprochen.
Herr Reppenhagen erinnert im Zusammenhang der Auswirkungen auf die Innenstadt auf das derzeit in Arbeit befindliche Einzelhandelsgutachten. Danach wird es kein Drogeriemarkt am Bahnhof geben.
Am 02. Mai 2013 findet eine Besichtigung des Areals statt.
Empfehlung des Bauausschusses:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ in den gemäß Anlage dargelegten Grenzen.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
-im Norden von der Gebhardstraße,
-im Osten vom Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes,
-im Süden von Bahnanlagen,
-im Westen von den Flächen am Bahnhof.
2. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Errichtung eines Supermarktes nebst Discounter sowie einer Mall mit Shops sowie von Stellplätzen auf dem Gelände „Am Bahnhof“ zwecks Verlagerung des Markant- und Aldi- Supermarktes.
3. Für den Nachweis der Anwendbarkeit des Verfahrens der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ist die UVP-Vorprüfung durchzuführen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Mahnel beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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