01.09.2008 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 01.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Rita Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert die wesentlichen Eckpunkte des Nachtrages. Eine wesentliche Ursache für die Anpassung der Haushaltsansätze ist der Übergang der Stadt Grevesmühlen zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht ab dem 01.01.2009. Aufgrund der Einführung der Doppik greifen diverse Übergangsregelungen bereits in das laufende letzte kamerale Buchungsjahr. Dies betrifft insbesondere die periodengerechte Zuordnung der Ausgaben und Einnahmen und die Bildung von Rückstellungen im Folgejahr sowie die Auflösung nicht mehr benötigter Haushaltsreste im laufenden Jahr.
Erstmals wurde im Ausgleich zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt die Pflichtzuführung zur Bedienung der Tilgung gesondert gebucht und somit deutlich gemacht. Diese beträgt 441.400 Euro. Um den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herzustellen, müssen dem Verwaltungshaushalt aus dem Vermögenshaushalt 290.500 Euro zugeführt werden. Das bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt nicht in der Lage ist, einen Überschuss für die Investitionen des Vermögenshaushaltes zu erwirtschaften und ein Substanzverzehr eintritt. Allerdings ist erfahrungsgemäß zu erwarten, dass sich aufgrund der Höhe dieses Zuführungsbetrages und der zu erwartenden Ergebnisverbesserungen dieses Bild mit der Jahresrechnung entspannt. Dennoch haben sich die Reserven der Stadt Grevesmühlen gegenüber den Vorjahren erheblich verringert.
Durch die erhebliche Reduzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes wird es 2008 nicht erforderlich sein, die ursprünglich veranschlagten Kreditaufnahmen in Höhe von 2.648.500 Euro zu tätigen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Der Schuldenstand der Stadt Grevesmühlen, der zu Jahresbeginn 5.845.321,42 Euro (534,11 Euro/Einwohner) betrug, wird sich somit bis Jahresende durch die Tilgung weiter reduzieren und am 31.12.08 5.366.721,42 Euro betragen. Die Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich somit bei 10.944 Einwohnern (Stand 30.06.2007) auf 490,38 Euro je Einwohner.