27.09.2012 - 8 Breitbandversorgung der Ortsteile Harmshagen un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 27.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Beschluss:
- vertagt
Sachverhalt:
Die Breitbandinitiative des Landwirtschaftsministeriums soll zur Verbesserung der Versorgung des ländlichen Raums mit schnellen Internetzugängen dienen.
Der Ansatz dieses Förderprogramms ist dabei, mögliche Anbieter durch ein offenes Wettbewerbsverfahren dazu aufzufordern, eine technische Lösung dafür zu entwickeln und eine sog. Wirtschaftlichkeitslücke auszuweisen. Diese sog. Wirtschaftlichkeitslücke ergibt sich aus dem Investitionsbedarf und den zu erwartenden Anmeldungen nach Herstellung der Infrastruktur.
90 % der ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke würde bei entsprechender Antragstellung gefördert, 10 % verblieben bei der jeweiligen Gemeinde.
Gesteuert wird dieser Wettbewerb landesweit durch den Zweckverband Elektronische Verwaltung, der für die Gemeinde Testdorf-Steinfort mit Mail vom 27.07.2012 das Ergebnis vorgelegt hat. Demnach haben zwei Anbieter ein Angebot abgegeben:
Anbieter | Investitionskosten | Wirtschaftlichkeitslücke | 10%iger Eigenanteil der Gemeinde |
Sewikom GmbH | 277.922 € | 146.099 € | 14.610 € |
Deutsche Telekom | 211.205 € | 202.900 € | 20.290 € |
Die Angebote unterscheiden sich desweiteren in der technischen Ausführung, den zu erwartenden technischen Parametern für den Kunden sowie in dem preislichen Angebot an den Kunden. Nähere Informationen sind den beigefügten Wettbewerbsunterlagen der beiden Unternehmen zu entnehmen.
In vergleichbaren Ausschreibungen im Amtsbereich wurden Ergebnisse erzielt, die deutlich hierunter lagen. (Börzow: Wirtschaftlichkeitslücke ca. 75 T€, Warnow: c a. 115 T€)
Bei Zuschlag für den günstigeren Anbieter Sewikom GmbH ergibt sich ein 10%iger Eigenanteil i.H.v. 14.610 €. Aufgrund der erheblichen preislichen Unterschiede ist eine Vergabe an die Telekom bei einer Förderung von 90 % ausgeschlossen. Dies hat eine Rückfrage beim Fördermittelgeber ergeben.
Dies ergebe bezogen auf die profitierenden ca. 120 Haushalte in Testorf und Harmshagen ein Zuschuss aus Eigenmitteln der Gemeinde i.H.v. 122 €. Der Gesamtzuschuss pro Haushalt beliefe sich auf ca. 1.220 €.
Die generelle Eignung der Unternehmen der Fa. Sewikom GmbH für derartige Aufgabenstellungen hat der Zweckverband überprüft. Die Fa. Sewikom GmbH ist der Stadtverwaltung persönlich nicht als Anbieter bekannt. Internetrecherchen ergaben, dass beim Aufbau von Breitbandversorgungen in ähnlichen Fällen durchaus nicht reibungslos verliefen.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Bisher ist im HHP keine Aufwendung für den Aufbau einer Breitbandversorgung enthalten. Der Eigenanteil für die Antragstellung ist also nicht gesichert ohne Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe mit Angabe der entsprechenden Deckung. Bei Beschluss, dass ein Förderantrag gestellt werden soll, müsste eine Gegenfinanzierung des gemeindlichen Eigenanteils ausgewiesen werden. Andernfalls wäre der Beschluss rechtswidrig.
Da die Verwaltung aufgrund der angespannten Haushaltssituation, der tw. nicht positiven Referenzen des Anbieters sowie der Höhe des Ausschreibungsergebnisses, keinen positiven Beschlussvorschlag formuliert, wird auch keine Deckung für diese Mehraufwendungen ausgewiesen.
Beschluss:
Die Gemeinde Testorf-Steinfort verschiebt die Entscheidung zu diesem Thema, da hier zusätzlicher Gesprächsbedarf besteht. Es wird ein gemeinsamer Gesprächstermin mit allen Anbietern, dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung“ und 2 fachlich kompetenten Einwohnern vereinbart. Der Bürgermeister wird diesen Termin mit dem Bauamt absprechen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
1,7 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
473,2 kB
|
