23.02.2012 - 8 Erhöhung der Mieten für gemeindeeigene Objekte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeinde vermietet über privatrechtliche Verträge Räume im Gemeindehaus Upahl, in der Feuerwehr Upahl und auch in der Feuerwehr Hanshagen. Letztere werden jedoch äußerst selten angemietet.

Die Nachfrage ist gut, die Räume werden gern angenommen. 2011 wurde der große Saal des Gemeindehauses 31 mal angemietet, der kleine 6 mal, die Feuerwehr ebenfalls 6 mal; das alte Gemeindehaus nutzt monatlich eine Sportgruppe.

Die Einnahmen bei 54 Vermietungen beliefen sich 2011 auf 4.064 Euro.

 

Die Mieten waren in den letzten Jahren trotz Erhöhung der Heiz- und Bewirtschaftungskosten konstant.

 

Objekt

Miete Ortsansässige

Miete nicht Ortsansässige

Großer Saal Gemeindehaus

85 Euro

125 Euro

Kleiner Saal Gemeindehaus

52 Euro

  77 Euro

FFw Gebäude Upahl

52 Euro

  77 Euro

Gemeindehaus Upahl alt

30 Euro

  30 Euro

Feuerwehr Hanshagen

Kleiner Raum

 

50 Euro

 

  50 Euro

Feuerwehr Hanshagen

Kl. Raum+ Fahrzeughalle

 

75 Euro

 

  75 Euro

 

Alternativ soll der Gemeindevertretung bis zum 30.09.12 die Kalkulation entsprechender Benutzungsgebühren zur weiteren Abwägung vorgelegt werden.

Der Hauptausschuss hat am 02.02.2012 über die neuen Mieten beraten. Der dort erarbeitete Sachstand liegt dem vorgeschlagenen Beschlusstext zugrunde.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Mieten für die gemeindeeigenen Objekte wie folgt:

 

Objekt

Miete für Ortsansässige

Miete für nicht Ortsansässige

Großer Saal Gemeindehaus Upahl

 

95 Euro

140 Euro

Kleiner Saal Gemeindehaus Upahl

 

62 Euro

  90 Euro

Feuerwehrgebäude Upahl

 

62 Euro

  90 Euro

Gemeindehaus Upahl alt

 

40 Euro

  40 Euro

Feuerwehrgebäude Hanshagen

Kleiner Raum

60 Euro

  85 Euro

Feuerwehrgebäude Hanshagen

Kleiner Raum + Fahrzeughalle

85 Euro

110 Euro

 

Die Miete wird je Veranstaltung erhoben mit einer Rückgabe des Mietobjektes grundsätzlich am darauffolgenden Tag.

Diese Mietfestsetzung gilt ab dem 01.03.2012. Bereits verbindlich abgeschlossene Mietvereinbarungen bleiben von dieser Erhöhung in einer Übergangszeit bis zum 31.03.2012 unberührt.

 

Der Gemeindevertretung soll bis zum 30.09.12 die Kalkulation entsprechender Benutzungsgebühren zur alternativen Prüfung vorgelegt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               14

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11466&selfaction=print