26.01.2012 - 9 Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2012

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Sachverhalt:

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2012 gemäß beiliegender Liste zur Kenntnis.

 

In der Liste befindet sich ein Posten über 574,77 € nicht verbrauchte Mittel für Spielplätze. Hierbei handelt es sich um einen Druckfehler, diese Summe gehört in eine andere Gemeinde. Die korrigierte Liste wird in der nächsten Sitzung nochmals ausgegeben.

Dieser Sachverhalt ändert nichts an den zu übertragenden Ansätzen von insgesamt 15 T€, ferner geht es nur um eine Information, nicht um einen Beschluss. Künftig sind lt. gesetzlichen Vorgaben andere Muster zu verwenden, auf denen dann nur noch die Konten aufgeführt werden, für die ein Rest gebildet wird.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

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