08.12.2011 - 9 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Während der Diskussion zu diesem TOP wird angemerkt, dass es in der Gemeinde auch Hunde gibt, die nicht angemeldet sind. Es wird als schwierig eingeschätzt, alle zu erfassen, da es Tierzählungen nicht mehr gibt. Die Verwaltung ist daher auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Dem Bürgermeister ist weiterhin auch nicht bekannt, wieviele "gefährliche Hunde" in der Gemeinde angemeldet sind.

 

Sachverhalt:

Durch die Fusion der Gemeinde Hanshagen mit der Gemeinde Upahl ist die Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung einer Hundesteuer zu überprüfen.

In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Satzung der Gemeinde Upahl der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) anzupassen. Die HundehVO M-V, zuletzt geändert am 8. Juni 2010, beinhaltet derzeit nur noch 4 Rassen, bei denen vermutet wird, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Dazu zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Gemäß § 2 der HundehVO M-V vom 4. Juli 2000 sind in der Gemeinde Upahl noch 12 Rassen als gefährliche Hunde aufgeführt. Eine Reduzierung der Rassen erhöht die Rechtssicherheit für die Verwaltung.

 

Angesichts der Haushaltslage und dem damit verbundenen Haushaltssicherungskonzept wird eine Anhebung der Steuersätze empfohlen. Weiterhin sollte die Gültigkeit der Steuermarken nicht begrenzt werden. Durch die Übersendung neuer Steuermarken alle 5 Jahre entstehen der Gemeinde Upahl unnötige Kosten.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               12

Nein- Stimmen:              2

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

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