08.12.2011 - 8 Außerkrafttreten von Satzungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 08.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Mit dem am 26./28.10.2010 geschlossenen Gebietsänderungsvertrag wurde die Gemeinde Hanshagen in die aufnehmende Gemeinde Upahl eingemeindet.
In § 8 des Vertrages wurde vereinbart, dass das Ortsrecht der vertragsschließenden Gemeinden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im Gebiet der jeweiligen Gemeinde bis zum Inkrafttreten eines neuen einheitlichen Ortsrechts der Gemeinde fortbesteht.
- Die Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Upahl vom 11. Dezember 2001 stimmt inhaltlich mit der Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Hanshagen vom 12. Juni 2002 überein.
- Die Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine liegt in der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vor und soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.
- Die Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung einer Hundesteuer liegt ebenfalls in der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vor und soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.
- Die Gemeinde Upahl hat am 23.09.2010 eine Straßenbaubeitragssatzung beschlossen, welche am 10.11.2010 in Kraft getreten ist. Die Gemeindevertretung selbst hatte bereits signalisiert, dass diese Satzung künftig für das gesamte Gemeindegebiet gelten soll, da insbesondere der textliche Teil dieser Satzung der derzeitigen Rechtssprechung entspricht, während die alte Satzung der Gemeinde Hanshagen hier überarbeitungsbedürftig gewesen wäre. Die Anteile für die Beitragspflichtigen sind nach der bisherigen Satzung der Gemeinde Upahl geringfügig niedriger als die der Gemeinde Hanshagen.
- Durch die Gemeindevertretung Upahl wurde an 22.09.2011 der Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Automatensatzung) gefasst. Diese tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Die Gemeinde Hanshagen selbst hatte keine Automatensatzung beschlossen.
Formell ist ein Beschluss zum Außerkrafttreten der Satzungen der ehemaligen Gemeinde Hanshagen erforderlich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt das Außerkrafttreten der folgenden Satzungen zum 01.01.2012:
Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Hanshagen vom 12. Juni 2002
Satzung der Gemeinde Hanshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 10. Mai 2001
Satzung der Gemeinde Hanshagen über die Erhebung einer Hundesteuer vom 19. Dezember 2001
Satzung der Satzung der Gemeinde Hanshagen über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 3. Juni 2003.