15.10.2024 - 10 Bebauungsplan Nr. 24 „Schulstandort Proseken“ d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: S. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 24 „Schulstandort Proseken“ bestehend aus dem Teil A Planzeichnung und dem Teil B Text sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 13a BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 wird gebilligt.

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt, das Hauptgebäude an dem Schulstandort Proseken zu sanieren und zu erweitern. Ziel ist es, die derzeitige Doppelnutzung des Grundschulgebäudes aufzugeben, um eine dauerhafte Betriebserlaubnis für den Hort zu sichern. Daneben soll das Hauptgebäude erweitert und saniert werden, um für alle Schüler und Lehrer zeitgemäße Lern- und Lehrbedingungen zu schaffen, die sich, soweit im Bestand möglich, an der neuen Schulbauempfehlung des Landes M-V orientieren.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 26.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Schulstandort Proseken“ zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Die Veröffentlichung fand im Zeitraum vom 23.04.2024 bis zum 04.06.2024 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Begründung inkl. Umweltbericht zum Artenschutz ergänzt. Durch die Ergänzungen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 werden keine Belange erstmalig oder stärker berührt, sodass eine erneute Veröffentlichung nicht erforderlich wird.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 24 als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage