27.08.2024 - 11 Fortschreibung Regionales Raumentwicklungsprogr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 27.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
Sachverhalt:
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg schreibt seit 2013 das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) fort. Die Teilfortschreibung beinhaltet Festlegungen zur räumlichen Steuerung der zukünftigen Energieversorgung in der Planungsregion Westmecklenburg, dazu gehören auch die Windenergiegebiete.
Die Teilfortschreibung muss den seit 2022 geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Die bundesgesetzlichen Vorgaben wurden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt und konkretisiert. So wurden landesweit einheitliche, verbindliche Ausweisungskriterien sowie regionalisierte Flächenbeitragswerte festgelegt. Auf dieser Basis hat der Regionale Planungsverband Westmecklenburg im Juli 2023 ein „Planungskonzept fürdie Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in Westmecklenburg“ verabschiedet und beschlossen, bis 2027 insgesamt 2,1 % seiner Regionsfläche für dieWindenergienutzung zur Verfügung zu stellen.
Die im Jahr 2021 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung zum 3. Entwurf wurde aufgrund
der o.g. gesetzlichen Änderung beendet.
Am 24.04.2024 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den 4. Entwurf einschließlich Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Zudem soll im Rahmen der 4. Beteiligungsstufe geprüft werden, unter welchen Bedingungen und mit welchen Regularien
die Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie in einem Schritt derart erfolgen kann, dass eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionsfläche in einem Schritt ausgewiesen wird, deren In-Kraft-Treten jedoch zeitlich zu staffeln: zunächst 1,4 % bis 2027 und weitere 0,7 % bis 2032.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt. Stellungnahmen sind ausschließlich in diesem Beteiligungszeitraum abzugeben. Die Stellungnahmen sollen digital abgegeben werden.
Alle Informationen (in dieser Beschlussvorlage nur regional wichtige Unterlagen) können digital abgerufen werden unter:
https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Übergeordnete globale, bundes- oder landespolitische Fragestellungen, wie z.B. das Erfordernis der Energiewende oder dieHöhe der Einspeisevergütung können nicht mittels der Teilfortschreibung diskutiert, bearbeitet oder geändert werden. Das gilt auch für Fragestellungen, die im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsebene behandelt und geregelt werden, wie z.B. Schatten, Schall, konkrete Abstände zur Wohnbebauung und zu Verkehrsinfrastrukturen, Anlagensicherheit, etc. – auf all diese Themen hat die Regionalplanung keinen Einfluss.
Für das Gebiet Grevesmühlen Stadt und Grevesmühlen Land werden folgende Vorranggebiete für Wind ausgewiesen:
04/24 Menzendorf (Menzendorf, Stepenitztal, Grieben) 98 ha
05/24 Grieben Ost (Stepenitztal, Grieben, Stadt Rehna) 88 ha
06/24 Gross Voigtshagen (Roggenstorf, Stadt Dassow) 155 ha
07/24 Grevesmühlen (Stadt GVM, Damshagen, Warnow) 159 ha
08/24 Questin (Stadt GVM, Upahl, Bernstorf) 176 ha
09/24 Rambeel (Veelböken, Wedendorfersee, Upahl, Rüting) 413 ha
12/24 Rüting (Rüting, Upahl, Testorf- Steinfort) 99 ha
13/24 Groß Pravtshagen (Upahl, Stadt GVM) 81 ha
vgl. ab Seite 17 4. Entwurf_Teilfortschreibung _RREP_WM_2011_Kap.Energie (April 2024) und Karte West.
Folgende Inhalte sollen in der Stellungnahme der Gemeinde Gägelow priorisiert werden.
1)
2)
3)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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908,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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22,6 MB
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