30.01.2024 - 7 Beschluss über eine Sondernutzungssatzung der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 30.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Helms-Ferlemann verliest die Antworten der geforderten Anfragen an den Landkreis und an das Innenministerium zur Sondernutzungssatzung.
Weiterhin informiert Herr Helms-Ferlemann über die Mail von Herrn Kolz vom 20.01.2024.
Hier stellt Herr Kolz den Antrag, den §3 aus der Sondernutzungssatzung der Stadt Klütz in die Sondernutzungssatzung Gägelow in seinem Wortlaut zu übernehmen.
Herr Helms-Ferlemann hat, ohne Abstimmung mit der Amtsverwaltung, in den §6, Abs. 3 der Sondernutzungssatzung folgenden Wortlaut eingefügt:
„Dem Antragsteller werden für Großflächenplakate mit einer maximalen Werbefläche von 2 Quadratmeter lediglich am Standort Klützer Straße/L01 auf der Grünfläche zwischen Chausseestraße, B 105 und Klützer Straße/L01 zugewiesen.“
Weiterhin hat Herr Helms-Ferlemann in §6 Abs. 6 eingefügt:
„In den Ortsteilen Gägelow, Proseken und Gressow der Gemeinde Gägelow ist das Anbringen von Wahlplakaten an den Masten von Straßenlaternen, Verkehrsschildern und Ampeln nicht gestattet. In diesen Ortsteilen können an folgenden Stellen Wahlplakate angebracht bzw. aufgestellt werden:
• Ortsteil Gägelow: Marktplatz
• Ortsteil Proseken: Grünfläche am Parkplatz Kirchstraße
• Ortsteil Gressow: Grünfläche am Spielplatz
In §6 Abs. 9 soll es dann heißen:
Die Wahlwerbung ist innerhalb einer Woche nach dem Wahltag aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Entfernung von Plakaten kann von den Antragstellern eine Sicherheitsleistung in doppelter Höhe der Erlaubnisgebühr verlangt werden.
Herr Kolz meldet sich zu Wort und stellt nochmals seine Sicht der Plakatwerbung zu den Wahlen in der Gemeinde dar.
Mit der neuen Sondernutzungssatzung möchte Herr Kolz verhindern, dass die Werbeplakate an den Laternen beschädigt bzw. beschmiert werden. Er ist der Meinung, wenn in der Gemeinde beschmierte/beschädigte Wahlplakate hängen, dass das kein gutes Licht auf die Gemeinde wirft.
Weiterhin macht Herr Kolz darauf aufmerksam, dass im Amt Klützer Winkel die Regelung zur Wahlwerbung an Plakatwänden seit 10 Jahren rechtssicher angewandt wird. Er weist auch darauf hin, dass Frau Scheiderer sich in ihrem Schreiben für die Plakatwerbung auf Plakatwänden auf 2 Quadratmeter bezogen hat, dies ist falsch. Herr Kolz ist davon ausgegangen, dass sich eine Amtsverwaltung mit einer anderen Amtsverwaltung austauscht und Sachen hinterfragt. Sie hat den Fehler begangen, diese Sache an die „große Glocke“ zu hängen, was dabei raus kommt, ist in den Antworten des Landkreises und des Innenministeriums zu sehen.
Er verweist wiederholt darauf, dass der Wortlaut des §3 der Klützer Sondernutzungssatzung in der Gägelower Satzung übernommen werden soll.
Herr Fenner weist darauf hin, dass der Bauausschuss sich auf seiner letzten Sitzung mit der Satzung beschäftigt hat. Der letzte Entwurf, so wie er heute auf der Tagesordnung ist, entspricht im Sinn auch der Klützer Satzung. Somit muss der Wortlaut aus der Klützer Satzung nicht übernommen werden.
Herr Kolz weist darauf hin, dass die Gemeinde Gägelow keine Großplakate von den Parteien mehr aufstellen lassen möchte.
Herr Fenner verweist auf den geänderten Satzungsentwurf für die heutige Sitzung hin, dort ist klar geregelt, dass die Plakate die maximale Größe von DIN A1nicht überschreiten dürfen und Großplakate nicht größer als 2 Quadratmeter sein dürfen.
Er bezweifelt auch, dass die Klützer Satzung rechtssicher ist, es hat nur noch niemand gegen die Satzung geklagt.
Herr Helms-Ferlemann weist darauf hin, dass der Bauausschuss sich dafür ausgesprochen hat, an den angegebenen Orten zur Wahlplakatierung die Gemeinde keine Plakatwände/Aufsteller zur Verfügung stellt.
Frau Burmeister führt hierzu aus und weist Herrn Kolz darauf hin, dass sie sich mit dem Mitarbeiter der Klützer Amtsverwaltung über diese Satzung auseinander gesetzt hat, sie bezweifelt auch die Rechtssicherheit der Klützer Satzung. Die dort beschlossene Satzung wird seit vielen Jahren angewendet, es hat sich bis dato niemand darüber beschwert.
Frau Burmeister hat sich mit der Klützer Sondernutzungssatzung auseinandergesetzt, sie würde nicht empfehlen, irgendwelche Passagen aus anderen Satzungen zu übernehmen. Was den von Herrn Kolz vorgeschlagenen §3 der Klützer Satzung angeht, rät Frau Burmeister auf Grund von Widersprüchen in sich davon ab, diesen zu übernehmen.
Herr Helms-Ferlemann lässt darüber abstimmen, ob die Gemeinde Stellwände zur Plakatierung für Wahlwerbung an den oben genannten Standorten beschafft und aufstellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
13 |
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10 |
Ja-Stimmen: |
3 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Enthaltungen: |
5 |
Herr Helms-Ferlemann lässt über den Antrag von Herrn Kolz, den §3 aus der Satzung der Stadt Klütz in dem gleichen Wortlaut in die Gägelower Sondernutzungssatzung zu übernehmen, abstimmen.
Herr Kolz meldet sich zu Wort und zieht, nach Beratung durch Frau Burmeister, seinen Antrag auf Übernahme des Wortlautes des §3 der Klützer Sondernutzungssatzung zurück.
Sachverhalt:
Wie bereits in den Ausschüssen vorbesprochen soll nun die Satzung der Gemeinde Gägelow über die Sondernutzung an
öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gägelow, wie in der Anlage vorgeschlagen, beschlossen werden.
Nach erneuter Beratung in den Ausschüssen soll nunmehr der Entwurf vom 17.01.2024 beschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,6 kB
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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