24.10.2023 - 8 Grundsatzbeschluss über die Errichtung von Lösc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 24.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Blomberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Errichtung von Löschwasserzisternen in den Ortsteilen mit ungenügender Löschwasserversorgung, w.z.B. im Ortsteil Blüssen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Aufträge zur Lieferung und Errichtung der Löschwasserzisternen inklusive aller Nebenanlagen unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel auszulösen.
Die Baumaßnahme wird nur ausgeführt, wenn Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Notwendige Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2024/2025 der Gemeinde bereitzustellen.
Sachverhalt:
Gemäß §2 Abs. 1 Nr. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV (BrSchG-MV), ist es Aufgabe der Gemeinde, die Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Aus dem Brandschutzbedarfsplan (Stand 10/2020), beschlossen auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2020 geht hervor, dass in mehreren Ortsteilen die Löschwassersituation als "teilweise ausreichend" und "nicht ausreichend" bewertet wurden (s.a. Brandschutzbedarfsplan S. 58). Die notwendige Löschwassermenge ist in den Ortschaften nicht gegeben.
Um die Löschwasserversorgung zu sichern, kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht (z.B. Löschwasserbrunnen, Zisternen, natürliche Gewässer, künstliche Teiche und die Entnahme mittels Hydranten aus dem Trinkwassernetz). Die Bauwerke zur Löschwasservorhaltung müssen je nach Lage in den Ortschaften größen- und kostentechnisch abgestimmt werden. Die Lage der Entnahmestellen sollte so gewählt werden, daß möglichst viele der Schutzobjekte mit einem Radius von 300m abgedeckt werden.
In Abstimmung mit dem Zweckverband Grevesmühlen kann festgestellt werden, daß das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend dimensioniert ist, um ausreichend Löschwasser aus Hydranten zu beziehen.
Als kostenintensivste Variante können unterirdische Löschwasserzisternen aus Beton mit einem Investionsvolumen von geschätzten 100.000 Euro angesehen werden. Als kostengünstige Variante kommen Löschwasserbrunnen (nur außerhalb von Trinkwasserschutzzonen) oder oberirdische faltbare Löschwasserzisternen mit einem Investionsvolumen von jeweils 35.000 bis 45.000 Euro abhängig von der Lage in Betracht. Für die Errichtung von sowohl Löschwasserbrunnen als auch Zisternen sind Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) erforderlich.
Über die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) besteht die Möglichkeit auf bis zu 30.000 Euro an Fördermittel je Löscherwasserentnahmestelle. Antragstermin für die Fördermittel ist jeweils der 31. August des Jahres.
Für die Gemeinde Stepenitztal wurde ein entsprechender Fördermittelantrag beim Fördermittelgeber fristgerecht eingereicht. Eine der zu erfüllenden Bedingungen für den Fördermittelantrag ist ein Beschluss zur Durchführung und Finanzierung durch die Gemeinde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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503,4 kB
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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