26.09.2023 - 9 Beschluss über eine Sondernutzungssatzung der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 26.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Helms-Ferlemann berichtet über die Beratungen in Finanz- sowie im Bauausschuss. Die Beratungen gingen dahingehend, dass in dem einen Paragraphen die Werbezwecke neu geregelt wurden. Das gewünschte Problem der Wahlplakatierungen wurde als nicht befriedigend angesehen. Die Standorte für die Großplakate sind dort benannt und auch Genehmigungspflichtig, jedoch die Plakatierung mit Wahlplakaten an Straßenlampen und Masten sollte nicht mehr stattfinden dürfen.
Laut Aussage von Frau Scheiderer gibt es dort ein Grundproblem. Die Wahlen in Deutschland sind ein hohes Gut der Demokratie und die Parteien können kaum darin eingeschränkt werden, Wahlplakate in kleinerem Umfang an Straßenlaternen oder ähnlichem anzubringen.
Herr Helms-Ferlemann plädiert dafür die neue Satzung anzunehmen, da einige Verbesserungen eingearbeitet wurden.
Herr Kolz drückt ganz klar aus, dass das Ziel der neuen Satzung klar verfehlt wurde. In den Nachbargemeinden werden die Plakatierungen an Straßenlampen und Masten seit Jahren verboten. Dort werden an bestimmten Standorten Plakatwände aufgestellt, an denen die einzelnen Parteien ihre Plakate anbringen können. Auch Großplakate sind in der Gemeinde Gägelow nicht erwünscht. Warum ist es in anderen Gemeinden möglich?
Herr Kolz stellt den Antrag, den Paragraphen für die Wahlwerbung aus dem Amt Klütz in die Satzung mit einzubringen.
Frau Oldenburg stellt den Antrag den Beschluss bis zur Klärung zurückzustellen.
Es kann nicht sein, dass in anderen Gemeinden, seit vielen Jahren und das auch ohne Probleme und Klagen der Parteien gegen die Satzung, eine zentrale Wahlwerbung an Plakatwänden durchgeführt wird und für die Gemeinde Gägelow ist dieses nicht möglich.
Verwaltung bitte durch das Innenministerium prüfen lassen, inwieweit die anderen Satzungen der anderen Gemeinden (Klütz, Boltenhagen, Hohenkirchen) nicht rechtskonform sind. Diese Satzungen werden als Begründung genommen, dass diese Klausel für Gägelow nicht in die Satzung eingearbeitet werden kann.
Frau Oldenburg bittet darum, bevor über die neue Sondernutzungssatzung abgestimmt werden kann, den Formulierungsvorschlag des Innenministeriums abzuwarten um die Wahlwerbung in der Gemeinde konzentrieren zu können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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36,5 kB
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