05.06.2023 - 6 Grundsatzentscheidung Feuerwehrgebäude An- und ...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt den An- und Umbau oder den Neubau eines Feuerwehrgebäudes

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Aufgrund der Ermittlung der aktuellen Feuerwehrbedarfsplanung hat die Feuerwehr Gägelow den Zuspruch eines weiteren Feuerwehrautos erhalten, welches Anfang 2024 ausgeliefert werden soll. Um das Fahrzeug und die damit einhergehende Gesamtkapazität an Fläche und Personal anzupassen, wird über einen Erweiterungsbau des Gebäudes nachgedacht. Die Gemeinde Gägelow beauftragte ein Ingenieurbüro für die Grobplanung, welche auch als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln notwendig ist. 

In der Planung wurde folgendes berücksichtigt: Die Fahrzeughalle der Feuerwehr in einem ersten Schritt um 1 Stellplatz zu erweitern und in einem zweiten Schritt, den Sozialteil umzubauen und entsprechend der zukünftig geplanten Mitgliederzahlen zu erweitern. In Bezug auf die Bestandszahlen der Mitglieder sowie der zukünftig geplanten ist zu prüfen, ob die vorhandenen Funktionsflächen entsprechend der DIN und den Anforderungen der FUK ausreichend bemessen bzw. überhaupt vorhanden sind.

Für einen Vergleich der Kosten wurde das Ingenieurbüro mit der Machbarkeitsstudie für die Ermittlung der Grobkostenplanung eines Neubaus beauftragt. Dazu gab es bereits im Vorfeld Gespräche, mit dem Ergebnis, dass für einen Neubau nur die Fläche hinter dem bestehenden Feuerwehrgebäude zur Verfügung steht. Für diese Fläche besteht ein rechtskräftiger B-Plan Nr. 21 "Hühnerberg". Der Zeitraum für die B-Plan-Änderung wird auf 12 - 15 Monate geschätzt.

Der Anlage beigefügt: 

Vergleich der Machbarkeitsstudie / Kostenschätzung von An- / Umbau oder Neubau des Feuerwehrgebäudes FFw Gägelow

 

Diskussion BA:

Herr Fenner erklärt den aktuellen Sachstand. Herr Kötzing vom Planungsbüro Kötzing, stellt die 3 Varianten vor und erläutert die einzelnen Vor- und Nachteile.

  1. Anbau Fahrzeughalle
  2. Anbau Fahrzeughalle und Sozialtrakt
  3. Neubau

 

Es könnten emissionsschutzrechtliche Bedenken bei einem Anbau sowie beim Neubau auftauchen.

Variante 1 und 2

Variante 2 ist eine erweiterte Möglichkeit von Variante 1 um den Forderungen der Feuerwehrunfallkasse nachzukommen.

Nachteilig bei den Varianten 1 und 2 wirkt sich aus, dass das Grundstück hinsichtlich der Erweiterungsmöglichkeiten flächenmäßig ausgeschöpft ist. Ein weitere Anbau ist dann nicht möglich.

Über eine paralelle Sanierung des alten Feuerwehrgebäudes sollte ebenfalls nachgedacht werden, da durch den Anbau der Bestandsschutz des vorhandenen Gebäudes wegfällt.

 

Variante 3 Neubau hinter der Feuerwehr

Das Gebiet befindet sich im B-Plan Nr. 21 “Hühnerberg” und ist ausgewiesen als Wohnbaufläche. Eine B-Planänderung ist in diesem Falle unumgänglich. Der Waldabstand von 30m ist hier zu beachten und wäre im Verfahren zu klären.

Egal wo so ein Neubau errichtet werden würde, beträgt der Flächenbedarf ca. 2.500m². Auch hier wären emissionsschutzrechtliche Sachverhalte im Verfahren zu klären.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein solcher Neubau bzw. Um/Anbau im Haushalt mit aufzuführen ist. Die Ausschreibung für den Fachplaner in Bezug auf den Hortneubau läuft ebenfalls. Es ist nicht klar, ob die Gemeinde zwei Verfahren hinsichtlich der Bezahlung überhaupt realisieren kann.

Der Doppelhaushalt 2023/2024 soll morgen in der GV beschlossen werden.

Die neue Fördermöglichkeit vom Land mit vorauss. 50 Mio. € Fördersumme insgesamt wird kurz erläutert. Die Verwaltung hat alle Gemeinden hierfür angemeldet. Es ist jedoch bisher noch keine Fördermittelrichtlinie erschienen. Die Höhe des Anteiles vom Land M-V ist ebenfalls noch unklar.

Bei einem Neubau muss ebenfalls bedacht werden, dass sich auf dem jetztigen Gelände Garagen befinden, die zum Jahresende gekündigt werden müssten. Das Sachgebiet Liegenschaften ist entsprechend hiermit zu beauftragen.

 

Der Bürgermeister spricht eine weitere Flächenoption an. Eine Teilfläche vom Gelände des ehemaligen GHS (Klützer Straße) soll verkauft werden, dieses ist aber noch mit Hallen bebaut. Abrisskosten wären bei dieser Variante zusätzlich einzuplanen.

Herr Hünemörder kommt auf die gerade durch die Gemeinde erworbene KFL Abstellfläche zur sprechen. Wie sieht es hier mit der Zu- und Abfahrt für die Feuerwehr aus?

 

Die Mitglieder des FA und BA stimmen einstimmig ab, dass den anwesenden Feuerwehrleuten das Wort zu diesem TOP erteilt wird.

Frau Lenschow ergänzt zum Sonderfördermittelprogramm, dass dieses über über die Zentralausschreibung des Landes läuft und relativ schnell umsetzbar sein wird. Zudem soll es Einheitsbauten geben.

Herr Lück ergänzt, dass für die Gemeinde Gägelow beide Varianten (Um- und Anbau sowie der Neubau) angemeldet wurden.

 

Abstimmung:       ja  nein   Enth.

Variante 1  Fahrzeughalle    0  0  0

Variante 2  Fahrzeughalle und Sozialtrakt  1  0  0

Variante 3  Neubau    8  1  1

 

Der Bauausschuss beschließt somit mehrheitlich den Neubau der Feuerwehr.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1012696&selfaction=print