12.10.2022 - 11 Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teilfor...

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Wortprotokoll

Frau Drewes erläutert die Beschlussvorlage sowie die abzugebende Stellungnahme der Gemeinde Rüting. Die Auswirkungen des neuen Entwurfs zur Teilfortschreibung des RREP werden anhand einer PowerPoint-Präsentation dargestellt.

 

Der BM erklärt, dass die Gemeinde vom Grundsatz her mit dem Wegfall der Dichtevorgaben einverstanden, nicht aber damit, dass Bruttoflächen vorgegeben und diese nicht mit angerechnet werden.

 

Frau Drewes verweist auf die abzugebenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.


Herr Grote hält es für dringend erforderlich, hier eine Stellungnahme abzugeben.

Der Bürgermeister stimmt dem zu. Der Inhalt sollte grundsätzlich befürwortend sein. Insbesondere ist auf den Wegfall der Dichtevorgabe einzugehen. Die Gemeinde ist nicht einverstanden, dass Bruttoflächen nicht angerechnet werden und alle Ausgleich- und Nebenflächen nicht angerechnet werden.

 

Frau Drewes informiert, dass die Gemeinde bis zum 06.12.2022 Zeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. Als Zusatz wurde mit aufgenommen, dass nach 5 Jahren der Plan nochmals angeschaut und gegebenenfalls verhandelt wird. Diese alternative Option könnte man dann auch nochmal mit aufnehmen in die Stellungnahme.

 

F.: Die Gemeindevertretung befürwortet, dass nach 5 Jahren des Ablaufs des Zeitraumes dieses Thema in den Gremien nochmals beraten wird.

 

Herr Grote empfiehlt, hier schnell zu handeln und Bauleitplanungen voranzutreiben, denn 5 Jahre sind schnell vorbei.

Herr Hinze rechnet wöchentlich damit, dass die Landgesellschaft Leezen für Teile der Ortslage Schildberg einen Aufstellungsbeschluss einreicht.

 

Der BM erklärt, dass der Ort Rüting der Hauptort ist und das auch nicht auf andere Orte übertragen werden kann. In Schildberg ist die Entwicklung auf einen ha beschränkt.

Frau Drewes erklärt, dass bestimmte Siedlungsstrukturen nachzuweisen sind, wenn 1,5 ha beansprucht werden sollen.

 

Aufnahme folgender Eckpunkte in die abzugebende Stellungnahme:

- Wegfall der Dichtevorgabe

- Bruttoflächen, Nebenflächen – sollen nicht mit angerechnet werden

- nach 5 Jahren Neubewertung des Planes

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rüting beschließt die Abgabe einer Stellungnahme bzgl. der Öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des RREP WM 2011 für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4. 2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Am 29. Juni hat die 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 sowie den Entwurf des Umweltberichtes in die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben.

 

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 zur Siedlungsentwicklung. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes. 

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kapitel 4.1 und 4.2 sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichtes für die zweite Beteiligungsstufe findet in der Zeit vom 04.10.2022 bis zum 06.12.2022 statt.

 

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Anlagen zur Vorlage