30.06.2022 - 10 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

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Wortprotokoll

Frau Kopplin informiert zum bisherigen Stand der Verhandlungen, u. a. mit der e.dis. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft, die Zuwegung in Privateigentum zu übernehmen. Eine Beschlussfassung des Kaufantrages für den genannten Weg wird durch die Gemeindevertretung für September gewünscht.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag des Vorhabenträger auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu zustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Es wird die Eröffnung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.

Es handelt sich um das Grundstück Flur 2, Flurstück 22 der Gemarkung Testorf. Eine öffentliche Zuwegung von der Mecklenburger Str. Höhe Hausnummer 15 führt zu dem Grundstück. Die Antragssteller möchten diese sich selbst überlassene Liegenschaft (Flurstück 22) wieder reaktivieren und eine Vermietung von Stellplätzen für Boote/ Wohnmobile/ Wohnwagen/ Anhänger oder ähnliches anbieten.

Alle anfallenden Kosten dieses Verfahren tragen die Antragssteller.

 

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Anlagen zur Vorlage