02.06.2022 - 5 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusamm...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Das Gremium hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbar-gemeinden abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

  Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

4. Die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen sowie nach Vorlie-gen der Genehmigung diese ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt: 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden Sachverhalte festgestellt, die ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB notwendig machen. Deshalb musste der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung dazu erneut öffentlich ausgelegt werden. Ebenfalls wurde eine erneute Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Im Ergebnis der erneuten Abwägung kam es zu keinen Änderungen an der Planung, lediglich redaktionelle Anpassungen wurden vorgenommen. Die Entwicklung von unterschiedlichen Wohnformen, wie sie im Bebauungsplan vorgesehen sind, wird als sehr positiv gewertet und entspricht der Funktion der Stadt Grevesmühlen als Mittelzentrum. 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen kann somit den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss fassen, sodass die Planung erneut beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage