14.06.2022 - 30 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...

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Wortprotokoll

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben:

 

Zu Tagesordnungspunkt 13

Tausch von Flurstücken in der Gemarkung Grevesmühlen, Hamberge und Hoikendorf zum Erwerb von Flurstücken im Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen

VO/12SV/2022-1633

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Tausch der in Anlage 1 aufgelisteten Flurstücke gegen die in Anlage 3 aufgelistetem Flurstücke. Der Tausch erfolgt unterhalb des vollen Wertes, so dass zur Wirksamkeit des Tauschvertrages die Genehmigung der Kommunalaufsicht notwendig ist. Die Notargebühren sowie alle üblich mit dem Grunderwerb verbundenen Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer trägt der jeweilige Erwerber bezüglich seines Erwerbs. Die Kosten der Vermessung trägt die Stadt Grevesmühlen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6  Nein-Stimmen: 2  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 14

Tausch von Flurstücken in den Gemarkungen Grevesmühlen, Büttlingen, Degtow, Drei Linden, Hamberge, Hoikendorf und Wotenitz Dorf zum Erwerb von Flurstücken im Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen -VO/12SV/2022-1654-

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Tausch der in Anlage 4 aufgelisteten Flurstücke der Stadt Grevesmühlen gegen die in Anlage 1 aufgelisteten Flurstücke.Der Tausch erfolgt unterhalb des vollen Wertes, so dass zur Wirksamkeit des Tauschvertrages die Genehmigung der Kommunalaufsicht notwendig ist. Die Notargebühren sowie alle üblich mit dem Grunderwerb verbundenen Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer trägt der jeweilige Erwerber bezüglich seines Erwerbs. Die Kosten der Vermessung trägt die Stadt Grevesmühlen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6  Nein-Stimmen: 2  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 15

Dreiseitiger Tausch von Flurstücken in der Gemarkung Grevesmühlen zum Erwerb von Flurstücken im Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen -VO/12SV/2022-1655-

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

1. Tausch einer ca. 17.900 m² großen Teilfläche des Flurstücks 297/4, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen und einer ca. 7.500 m² große Teilfläche des Flurstücks 139/9, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen entsprechend Anlage 4 gegen die Flurstücke 298/8 und 358, beide Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen, Gesamtgröße 3.029 m². Die Wertdifferenz, die sich anhand der Bodenrichtwerte ergibt, ist mit der einmaligen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 77.240,00 € durch die Stadtwerke auszugleichen. Die Notargebühren sowie alle üblich mit dem Grunderwerb verbundenen Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer trägt der jeweilige Erwerber bezüglich seines Erwerbs. Die Vermessungskosten für die Teilungsvermessung tragen die Stadtwerke.

2. Tausch des Flurstücks 258,  einer ca. 2.300 m² großen Teilfläche des Flurstücks 298/8  sowie einer ca. 1.000 m² großen Teilfläche des Flurstücks 298/42, alle Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen, Gesamtgröße ca. 3.440 m² gegen die in Anlage 1 aufgeführten Flurstücke Gesamtgröße 40.873 m². Der Tausch erfolgt wertgleich. Die Stadt trägt die Notargebühren, die Vermessungskosten, die Grunderwerbsteuer für beide Erwerbe und alle mit dem Tausch anfallenden Kosten.

3. Beide Tausche können in einem dreiseitigen Tauschvertrag gebündelt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

 

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 16

Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in den Gemarkungen Grevesmühlen, Degtow, Everstorf, Hamberge und Hoikendorf - VO/12SV/2022-1660-

 

Beschluss:

1. Die Stadtvertretung beschließt die Verpachtung der in der Anlage aufgeführten Flurstücke zu den jeweiligen Konditionen der zukünftigen Grundstückseigentümer.

2. Die Stadtvertretung Grevesmühlen bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kündigung des Landpachtvertrages und der Vereinbarung zur Nutzung der Flächen im Gewerbegebiet Nordwest zum 30.09.2022.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 17

Beschluss über das Nachtragsangebot der Planungsleistung "Interkommunaler

Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen" – Generalplaner -VO/12SV/2022-1661-

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, das Nachtragsangebot für die Planungsleistung des Teillandschaftsplanes der Gemeinde Upahl im Zusammenhang mit dem "Interkommunalen Großgewerbestandort Upahl/GVM" zu vergeben.

Der voraussichtliche Auftragswert beträgt nach vorläufiger Kostenschätzung 22.015,00 €.

Die interne Kostenverteilung mit der Gemeinde Upahl erfolgt entsprechend der Kostenteilung gem. Kooperationsvertrag.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7  Nein-Stimmen: 1  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 18

Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen

hier: Weiterbeauftragung von Mehrkosten im Rahmen der anwaltlichen Beratung

VO/12SV/2022-1664

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, das 2. Nachtragsangebot für die anwaltliche Beratung in Höhe von 25.000,00 € brutto anzunehmen. Die Gemeinde Upahl trägt davon 50%, so dass jeweilige Mehrkosten in Höhe von 12.500,00 € entstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 19

Erwerb des Flurstücks 15, Flur 5, Gem. Grevesmühlen -VO/12SV/2022-1674-

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt den Ankauf des Flurstücks 15, Flur 5, Gem. Grevesmühlen zum Kaufpreis von 5,-€/m².

Die Vertragskosten und alle mit dem Ankauf verbundenen Kosten trägt die Stadt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 20

Erwerb der Flurstücke 311/4, 311/10 und 311/11, alle Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen

VO/12SV/2022-1682

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Erwerb der Flurstücke 311/4, 311/10 und 311/11, alle Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen, Gesamtgröße 3.312 m² zum Preis von 91.968,00 Euro. Die Flurstücke werden im derzeitig vorhandenen Zustand erworben. Die Stadt trägt die Notargebühren und alle mit dem Ankauf verbundenen Kosten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 1

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 21

Verkauf des Flurstücks 157, Flur 5, Gemarkung Grevesmühlen -VO/12SV/2022-1683-

 

Beschluss:

Der Beschluss wird unter Berücksichtigung der o.g. Änderung gefasst.

Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf des Flurstücks 157, Flur 5, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 18,00 €/m. Zuzüglich zum Kaufpreis ist 1 % des Kaufpreises an den Investitionsförderfonds zu entrichten. Der Käufer trägt die Notargebühren und alle mit dem Kauf üblich anfallenden Kosten. Die Stadt trägt jedoch die Kosten der Bordsteinabsenkung im Bereich des Weges und wird das Parken im Wegebereich verbieten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7  Nein-Stimmen: 1  Enthaltungen: 0

 

Zu Tagesordnungspunkt 22

Abschluss einer Reservierungsvereinbarung für die Flurstücke 64/1, 64/2, 64/4, 66/1, 66/2 und 66/7, alle Flur 1, Gemarkung Hamberge -VO/12SV/2022-1684-

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss der anliegenden Reservierungsvereinbarung für die Flurstücke 64/1, 64/2, 64/4, 66/1, 66/2 und 66/7, alle Flur 1, Gemarkung Hamberge zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7  Nein-Stimmen: 1  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 23

Verkauf der reservierten Grundstücke im Bereich des B-Plans Nr. 43.1 "Wohnen am Börzower Weg" -VO/12SV/2022-1686-

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Verkauf der bislang reservierten Flächen im B-Plangebiet Nr. 43.1 "Wohnen am Börzower Weg" zum Preis von 130 €/m².

Die Lage der Flächen ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan. Die Flächen werden vollerschlossen und vermessen verkauft. Die Vorwegbeleihung jeweils in Höhe des dreifachen Kaufpreises ist möglich, sobald die Teilung und Fortführung der Kaufgegenstände im Kataster erfolgt ist.

Die Käufer tragen die Notargebühren und alle üblich mit dem Verkauf anfallenden Kosten.

Den Käufern ist freigestellt aus wirtschaftlichen Erwägungen eine andere Käuferkonstellation zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 24

Verlängerung eines Erbbaupachtvertrages -VO/12SV/2022-1690-

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Verlängerung des Erbbaupachtvertrages vom 11.07.2002 um weitere 25 Jahre. Mit der Verlängerung sollen auch die Regelungen zum Erbbaupachtzins verändert werden. Ab dem 01.01.2023 soll auf die Zahlung von Erbbauzinsen verzichtet werden. Sollte das nicht möglich sein, soll ein symbolischer Erbbaupachtzins von 1 €/Jahr vereinbart werden. Die entsprechenden Vereinbarungen zum Erbbaupachtzins in Teil IV des Ausgangsvertrags sind entsprechend anzupassen und zu streichen. Alle weiteren Vereinbarungen des Ausgangsvertrages sowie der Änderung vom 18.09.2012 sollen unverändert weiter gelten. Die Kosten der Vertragsverlängerung trägt der Pächter.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 25

Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 297/4, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen

VO/12SV/2022-1694

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf einer ca. 1.600 m² großen Teilfläche des Flurstücks 297/4, Flur 1, Gemarkung zum Preis von 20 €/m². Mehr- bzw. Minderflächen nach Vermessung werden zu diesem Preis ausgeglichen. Die Käufer tragen die Vermessungs- und Notargebühren und alle mit dem Kauf üblich anfallenden Kosten. Einer Vorwegbeleihung des Kaufgegenstandes bis zur Höhe von 50.000 € wird zugestimmt. Den Käufern steht es frei, aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus eine andere Käuferkonstellation zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

 

Die Sitzung wird geschlossen.