30.05.2022 - 10 Verwaltungsumlage 2021

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Wortprotokoll

Die Festlegungen des RPA hinsichtlich der Provision für den Personaldienstleister sind bereits eingearbeitet.

 

Herr Schiffner fragt, ob der beabsichtigte Effekt der Vereinfachung tatsächlich eingetreten ist. Dies wird vom Bürgermeister sowohl hinsichtlich des Aufwandes für die Verwaltung als auch hinsichtlich der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt.

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Beschluss:


 Der Amtsausschuss beschließt die Verwaltungsumlage für das Jahr 2021 in Höhe von 1.491.836,30 Euro.

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Sachverhalt:

Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land hat die Verwaltungsumlage für das Jahr 2021 geprüft.

Die entsprechend beiliegender Aufstellung ermittelte Verwaltungsumlage für das Jahr 2021 beträgt 1.490.596,64 Euro.

Die Berechnung der Verwaltungsumlage erfolgte  wie im Vorjahr auf Basis des neu geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 13.05.2019. Es wurden alle umlagefähigen Personalkosten entsprechend dem festgelegten Schlüssel zugrunde gelegt sowie die Sachkosten pauschal gemäß § 5 des Vertrags ermittelt. Gegengerechnet wurden alle Kostenbeteiligungen Dritter, die aus Ämterkooperationen, Lohnkostenzuschüssen und sonstigen Erstattungen resultieren. Zudem wurde die demographische Entwicklung berücksichtigt. Bei den Personalkosten sind entsprechend Ergänzung zur Anlage 1 des Vertrages erstmalig Auszahlungen für Personalgestellung eingeflossen.

Die Verwaltungsumlage wurde im Haushalt 2021 mit 1.596.700 Euro geplant, die als Abschläge geleistet wurden. Somit ergibt sich eine Rückzahlung durch die Stadt an das Amt in Höhe von 106.103,36 Euro.

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Anlagen zur Vorlage