30.05.2022 - 7 Beschluss über die Sondernutzungssatzung und So...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Scheiderer erläutert, dass die Satzung bereits aufgrund ihres Alters neu zu fassen sei und einzelne Regelungen ohnehin überarbeitungsbedürftig sind, z.B. zu den Werbeanlagen. Außerdem sind sprachliche Änderungen erfolgt, weiterhin wurden die Gebühren neu festgesetzt.

 

Herr Schiffner fragt nach der Wahlsichtwerbung, die nach der vorliegenden Satzung nun an den Masten im gesamten Stadtgebiet zulässig sei. Frau Scheiderer verweist auf § 6 Absatz 4. Außerdem wurden Fragen hinsichtlich der Gebührensätze geklärt.

Herr Bahr fragt zur Gebührentabelle (Nr. 9), ob die Gebühr für Werbeanlagen an Lichtmasten: pro Jahr gilt. Dies wird in der Vorlage zur Stadtvertretung konkretisiert (gilt für den Genehmigungszeitraum).

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gebührensätze so festgesetzt wurden, dass sie denen vergleichbarer Kommunen liegen.

 

Reduzieren

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Grevesmühlen (Sondernutzungssatzung) sowie die Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Grevesmühlen (Sondernutzungsgebührensatzung).

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Aufgrund des Alters und des sich in der gelebten Praxis gezeigten Anpassungsbedarfes der Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung sind diese durch die Verwaltung überarbeitet worden. Da sich eine Vielzahl an Änderungen ergeben hat, ist auf eine Synopse verzichtet worden.

Die Gebührenhöhen aus der Gebührensatzung basieren auf Vergleichswerten umliegender Gemeinden und sind von DM auf Euro umgestellt worden.

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzungen wie der Anlage 1 und 2 zu entnehmen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage