31.05.2022 - 6 Windenergievorhaben Grieben-Ost - Vorstellung d...

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Wortprotokoll

 

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Sachverhalt:

Ein Projektentwickler aus Rostock plant ein neues, regionales Energievorhaben, für das ein gesondertes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung darüber transparent informiert werden.

Konkret plant das Unternehmen im aktuell ausgewiesenen Entwurf-Windeignungsgebiet „Grieben-OsC, das im Rahmen des 3. Entwurfs der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie ausgewiesen ist, den Bau und Betrieb von vier leistungsstarken Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas mit einer Nabenhöhe von 169 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 250 m und Leistung von 6000 kW (6,0 MW) auf den Gemarkungen Bonnhagen und Volkenshagen.

Für das Vorhaben wurde vor wenigen Tagen ein entsprechender Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, gestellt. Neben der umweltverträglichen Errichtung und dem Betrieb geht es auch um die Beteiligung von Bürgern und Kommunen und somit um ein wichtiges Vorhaben bei der konkreten Umsetzung der Energiewende in der Region.

 

Vorstellung Enertrag:

http://projekte/enertrag.com/energieprojekte/bonnhagen

 

Herr Stahl und Herr Schröder von Enertrag aus Rostock stellen sich vor. Es geht um bereits 4 beantragte Windkraftanlagen (WKA) im ausgewiesenen Windeignungsgebiet (WEG) 05/21 Grieben Ost bei Bonnhagen.

Die Präsentation ist dieser Niederschrift beigefügt.

 

Herr Peters hat eine Nachfrage bzgl. Der Nachtbeleuchtung, insbesondere im Hinblick auf die Windräder in Santow. Er befürchtet, dass dieses ständige Leuchten in der Nacht ebenfalls bei den geplanten WKA in Bonnhagen der Fall sein wird.

Er spricht auch die schalltechnischen Untersuchungen sowie den Natur- und Umweltbericht an. Hier gibt es seiner Auffassung nach Fehler.

 

Herr Schröder von Enertrag weist darauf hin, dass diese Unterlagen intensiv durch das LUNG (Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie) geprüft werden.

 

Frau Kock nimmt noch einmal die Entfernung zur nächstgelegenen Siedlung auf. Bonnhagen wird als Splittersiedlung betrachtet. Daher beträgt die Entfernung nur 800 m. Sie sieht Bonnhagen nicht als Splittersiedlung. Sie fragt nach, ob die Bemaßung 2,5 h (2,5 fache Höhe als Abstand) hier ebenfalls zum Tragen kommt.

 

Die Höhe ist jedoch in M-V nicht entscheidend. Es wurden feste Abstände mit 800 m und 1.000 m festgelegt.

 

Frau Kowal fragt nach, ob das Energieunternehmen seinen Sitz in Bonnhagen haben wird (Gewerbesteuer). Dieses wird verneint.

 

Mit 7 Anlagen (4 Enertrag und ggf. 3 Alterric IPP GmbH) wäre das festgelegte Windeignungsgebiet um Bonnhagen ausgeschöpft.

 

Herr Koth kommt noch einmal auf die freiwillige Abgabe i. H. v. 0,2 % an die umliegenden Gemeinden zurück. Hieraus würde sich ein rein rechnerischer Betrag i. H. v. 145.000 € ergeben. Flächentechnisch würde der Gemeinde Stepenitztal ein Betrag i. H. v. 45.000 € zustehen.

Enertrag bestätigt dies unter Vorbehalt.

 

Frau Prien fragt nach, wo die Einspeisung in die 10 KV-Leitung stattfinden soll.

Der Bürgermeister betont, dass nach Möglichkeit der Einspeisungspunkt für die WKA sowie für die Solaranlage zusammengelegt werden sollte.

 

Ein Bürger fragt nach, ob die Abstandsregeln der WKA untereinander nicht eingehalten werden. Dieses wird verneint.