12.05.2022 - 15 Satzung der Gemeinde Rüting über die Erhebung v...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Die Gemeindevertreter werden gebeten, die Anlage mit der als Tischvorlage ausgereichten Satzung auszutauschen.

Die Beschlussfassung zur vorliegenden Satzung soll rückwirkend erfolgen, um die Gemeinde finanziell zu entlasten. Wenn es für die rückwirkende Inkraftsetzung keine Genehmigung gibt, dann soll die Satzung ab dem 01.01.2023 in Kraft treten und wird erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rüting beschließt die Satzung der Gemeinde Rüting über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Durch den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine wurde der Rohrleitungszuschlag von 2.411,34 € auf 4.822,67 € ab dem Jahr 2022 erhöht. Die Verdoppelung dieses Beitrages macht eine Neukalkulation der Wasser- und Bodenverbandsgebühren erforderlich. 

Der Gebührensatz erhöht sich durch die Berücksichtigung des neuen Rohrleitungszuschlages von bisher 16,15 €/ha auf 17,62 €/ha.

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage