12.05.2022 - 15 Satzung der Gemeinde Rüting über die Erhebung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rüting
- Datum:
- Do, 12.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dana Freytag
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Die Gemeindevertreter werden gebeten, die Anlage mit der als Tischvorlage ausgereichten Satzung auszutauschen.
Die Beschlussfassung zur vorliegenden Satzung soll rückwirkend erfolgen, um die Gemeinde finanziell zu entlasten. Wenn es für die rückwirkende Inkraftsetzung keine Genehmigung gibt, dann soll die Satzung ab dem 01.01.2023 in Kraft treten und wird erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt:
Durch den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine wurde der Rohrleitungszuschlag von 2.411,34 € auf 4.822,67 € ab dem Jahr 2022 erhöht. Die Verdoppelung dieses Beitrages macht eine Neukalkulation der Wasser- und Bodenverbandsgebühren erforderlich.
Der Gebührensatz erhöht sich durch die Berücksichtigung des neuen Rohrleitungszuschlages von bisher 16,15 €/ha auf 17,62 €/ha.
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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69,7 kB
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55,3 kB
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76,2 kB
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