12.05.2022 - 14 Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde

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Wortprotokoll

Der BM hat gemeinsam mit Herrn Mahnel bei einer Rundfahrt durch die Gemeinde einige in Frage kommenden Flächen vor Ort gesichtet. An Hand von Kartenmaterial werden diese Informationen an die Gemeindevertreter weitergegeben.

Es müssen zunächst aber Vorgespräche mit dem Amt für Raumordnung geführt werden.

Der BM informiert, dass sich der Bauausschuss dazu im Vorfeld verständigt hat.

Einer baulichen Entwicklung entlang bestehender Straßen im Rahmen des Flächennutzungsplanes ist Vorrang zu geben, da hier ein zusätzlicher Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen minimiert wird, sowie ortsübliche Erschließungen von Ver- und Entsorgern vorliegen. Die Ortslage Schildberg, Ringstraße bietet sich an, wobei hier eine ortsübliche weite Bebauung anzustregen ist. Auch die Umnutzung der Asbesthalle am Parkweg durch den Eigentümer wäre begrüßenswert. Die Ausweisung eines Baugebietes sollte sich nach abgeschlossener Ausnutzung der Bestandsflächen anschließen.

 

Herr Grote ist der Ansicht, dass sich die Gemeindevertretung vor geraumer Zeit anders orientiert hatte und eigentlich ein kleines Baugebiet ausweisen wollte.

 

Herr Mahnel macht den Vorschlag, gemeinsam die Flächen anzuschauen und danach eine Bewertung vorzunehmen.

 

Der BM erklärt, dass Eigentümer, für deren Fläche eine Bebauung in Frage kommen konnte, einen Antrag an die Gemeindevertretung stellen können, mit dem Ziel, dass durch die Gemeindevertretung ein Aufstellungsbeschluss für eine weitere Bauleitplanung (Satzung/B-Plan etc.) gefasst werden kann. In einem städtebaulichen Vertrag zwischen Antragsteller und Gemeinde gehen die Planungskosten an den bevorteilten Grundstückseigentümer über. Der Flächennutzungsplan schafft noch kein Baurecht, er dokumentiert eine Planungsabsicht/-möglichkeit. Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für weitere Bauleitplanungen (B-Plan/Satzung etc.).