12.05.2022 - 12 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rüting
- Datum:
- Do, 12.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
9 |
|
7 |
Ja-Stimmen: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Anmerkung: Aufgrund des § 24 KV M-V hat Herr Holger Hinze weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.
Nach dieser Beschlussfassung übernimmt Herr Hinze wieder die Versammlungsleitung.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.