12.05.2022 - 11 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

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Wortprotokoll

Der festgestellte Jahresabschluss für 2020 wird von Frau Lenschow näher erläutert.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 06.10.2021.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 17.464,98 Euro ist in das Jahr 2021 als positiver Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -809.073,75 Euro. Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 20.154,00 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Anmerkung: Aufgrund des § 24 KV M-V hat Herr Holger Hinze weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

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Anlagen zur Vorlage