12.05.2022 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

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Wortprotokoll

Herr Grote übernimmt ab TOP 9 bis TOP 12 die Versammlungsleitung. Herr Hinze nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 30.09.2021.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 64.859,80 Euro ist in das Jahr 2020 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -826.538,73 Euro. Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.139,70 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Anmerkung: Aufgrund des § 24 KV M-V hat Herr Holger Hinze weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

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Anlagen zur Vorlage