12.04.2022 - 9 Annahme einer Geldzuwendung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Gägelow beschließt die Annahme einer Geldzuwendung in Höhe von 300,00 Euro von der Mecklenburger Agrar GmbH.

Der Zuwendungsgeber hat keinen Verwendungszweck festgelegt, daher ist ein gemeinnütziger Zweck gemäß § 52 AO (Abgabenordnung) durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Der Bürgermeister schlägt die Nachwuchsförderung der Freiwilligen Feuerwehr vor.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze von 100 Euro erreicht wird.

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Anlagen zur Vorlage