04.04.2022 - 9 Beschluss über die Bereitstellung von außerplan...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Baetke berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt über die Sitzung des Bauausschusses. Der Bauausschuss hat sich für die Sanierung bzw. Trockenlegung des Kellers zur öffentlichen Nutzung ausgesprochen, jedoch nicht für Büronutzung.

 

Herr Grote merkt wiederholt an, dass er mit dem Gesamtkonzept nicht einverstanden ist.

 

Herr Schiffner spricht sich dafür aus, dass das Gebäude langfristig erhalten wird. Das neue Geschäftsmodell ist nicht gastronomiebasiert. Die bisherigen Gastronomiemodelle haben auf Dauer nicht funktioniert.

 

Frau Münter schließt sich ihrem Vorredner an und spricht sich in der heutigen Zeit für Coworking aus.

 

Auch Herr Krohn äußert sich positiv über die Sanierung des Kellers. Dieser sollte in Zukunft wieder öffentlich genutzt werden.

 

Herr Grote ist der Meinung, dass bei einer energetischen Sanierung auch eine gastronomische Nutzung funktioniert hätte.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt für die Maßnahme „Ausstattung Coworking Space, Lüftungsanlage Ratskeller, bauliche Herrichtung Ratskeller" außerplanmäßige Mittel in Höhe von 550.000,00 € bereitzustellen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

        davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

2

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Das Alte Rathaus soll zum 01.09.2022 vermietet werden. Hierzu ist geplant die Räumlichkeiten im EG zum kombinierten Gastro-Coworkingplace auszubauen, entsprechendes Mobiliar und Küchenausstattung zu beschaffen sowie eine leistungsstarke LAN- und WLAN-Struktur zu schaffen. Außerdem sind Instandsetzungs-arbeiten an der Lüftungsanlage und Malerarbeiten erforderlich. Ein digitales Buchungssystem über die stadteigene Plattform "Grevesmühlen erleben!" soll den Nutzern die Möglichkeit einräumen, Zeit und Umfang des Coworkings, aber auch der gastronomischen Angebote zu reservieren und abzurechnen.

Die Investitionskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Mobilar Coworking/Gastro    

60.000,00 € vorläufig

Küchenausstattung

87.500,00 €

Hardware Coworking

20.000,00 € vorl.

Ausstattung Ratskeller

5.000,00 € vorl.

Buchungssystem Coworking

15.000,00 € vorl.

Instandsetzung Lüftungsanlage EG

36.300,00€

Lüftungsanlage Ratskeller

73.700,00 €

Bauliche Herrichtung Ratskeller

233.000,00 €

Unvorhersehbares     

19.500,00 €

Gesamt:

550.000,00 €

 

Der Hauptausschuss folgte dem Vorschlag des Bürgermeisters, lediglich den Keller trocken zu legen und ggf. eine Lüftungsanlage einzubauen, aber auf Bürostandard zu verzichten. Daraus ergeben sich womöglich Kosteneinsparungen in Höhe von ca. 100.000 €. Allerdings reduziert sich auch die Fördersumme.

Das Trockenlegen und die Lüftung des Kellergeschosses macht den weitaus größten Kostenanteil aus und ist unabhängig von der Neuvermietung und Nutzung des Gebäudes zeitnah umzusetzen, um weiteren Schaden für das Gebäude zu vermeiden. Das Bauprogramm und die Kostenermittlung dafür ergab sich aus ersten Vorortbegehungen mit einem Sachverständigen. Auf die Lüftungsanlage könnte ggf. bei entfallender Nutzung des Kellergeschosses verzichtet werden.

Für die Maßnahme wurden Fördermittel beantragt, welche mit Schreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 20.12.2021 in Höhe von 250.000,00 € in Aussicht gestellt wurden. Da die Haushaltsplanungen zum Zeitpunkt des Fördermittelaufrufes bereits abgeschlossen waren, stehen im Haushalt 2022 keine geplanten Mittel für das Vorhaben zur Verfügung. Die Finanzierung der Maßnahme soll über die angekündigten Zuwendungen sowie in Höhe von 340.500,00 € über die Maßnahme Grunderwerb und Erschließung B-Plan Nr.39 “Zum Sägewerk“ (PSK 51101.14211000-078) gesichert werden. Da die Erschließung des B-Planes nicht wie geplant über den Stadthaushalt finanziert wird, stehen hier Mittel in der benötigten Höhe zur Verfügung.

Gemäß § 6, Abs. 1, Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 €. Da die Höhe der außerplanmäßigen Ausgaben über dieser Wertgrenze liegt, ist die Stadtvertretung für die Entscheidung verantwortlich.