13.04.2022 - 10 Annahme einer Zuwendung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Straathof weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

Er übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Sangel.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Roggenstorf erteilt ihre Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung in Höhe von 240,00 Euro von Herrn Josephus Straathof für die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Roggenstorf.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Nach der Abstimmung übergibt Herr Sangel wieder die Sitzungsleitung an Herrn Straathof.

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 100,00 Euro erreicht wurde.