12.04.2022 - 13 Antrag des Gemeindevertreters Bernd Kolz zur Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Werbesatzung der Gemeinde Gägelow stammt vom 13.04.2004.

Diese sollte durch die o.g. Satzung ersetzt werden.

In den Nachbargemeinden Hohenkirchen und Zierow gibt es bereits solche Satzungen seit dem Jahr 2010, die unter anderem auch die von unseren Gemeindevertretern geforderte Regeln für die Wahlwerbung beinhalten.

Sobald der Entwurf des Amtes vorliegt, kann dieser dann in den Ausschüssen beraten werden.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt, dass das Amt Grevesmühlen beauftragt wird im Jahr 2022 für die Gemeinde Gägelow einen Entwurf für eine "Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Gägelow und über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung"

(Sondernutzungs-und Sondernutzungsgebührensatzung) zu erstellen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Gemäß Kopie des Antrags in Anlage 1

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Anlagen zur Vorlage