12.04.2022 - 11 Bebauungsplan Nr. 23 "Stofferstorf Süd"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1.    Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 23 vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.    Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 23 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 23 wird gebilligt.

4.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

5.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 31.08.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für die öffentliche Auslegung bestimmt. Die Auslegung fand im Zeitraum vom 27.09.2021 bis zum 29.10.2021 statt. Zeitgleich wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt. Ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen kam es zu einigen redaktionellen Anpassungen. Wesentliche inhaltliche Änderungen gab es nicht.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 23 als Satzung zu beschließen.

 

Anlagen

Übersichtsplan

Plan und Begründung inkl. Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 23

Abwägung

Schalltechnische Untersuchung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Aussagen zur Versickerungsfähigkeit

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Anlagen zur Vorlage