12.04.2022 - 7 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Lenschow gibt allgemeine Erläuterungen zum Haushaltsplan 2022/2023. Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde in allen Ausschüssen ausgiebig diskutiert und beraten.

 

Es wird in der Gemeindevertretung über die Anpassung der Hebesätze zum 01.01.2023 diskutiert. Frau Lenschow gibt kurze Erläuterungen zur Grundsteuerreform und welche Konsequenzen sich für die Gemeinde ergeben, wenn die Hebesätze nicht angeglichen werden.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet in gesonderter Abstimmung darüber, ob die Hebesätze, wie sie im Entwurf des Haushaltsplans 2022/2023 vorgeschlagen wurden, angehoben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

1

Somit ist die Anpassung der Hebesätze zum 01.01.2023 abgelehnt.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Gägelow für die Jahre 2022 und 2023. Die Hebesätze werden nicht angepasst.

Die Gemeindevertretung nimmt den Wirtschaftsplan der Wohnungsgesellschaft Gägelow zur Kenntnis und beschließt die darin enthaltenen Kreditaufnahmen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

        davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Der Haushalt wurde nach Vorliegen des Orientierungsdatenerlasses des Innenministeriums vom 29.11.2021 und der Vorlage der nochmals aktualisierten Daten aufgrund der Ergebnisse des Kommunalsozialgipfels am 17.12.2021 aufgestellt. Es wurden alle Anmeldungen der Fachämter eingearbeitet, eine Vorabstimmung mit  dem Bürgermeister fand am 01.02.2022, die Beratungen in den Fachausschüssen in der Zeit vom 07.03 bis 31.03.2022 statt. 

Der vorliegende Haushaltsplan kann unter Berücksichtigung von Vorträgen sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ausgeglichen gestaltet werden. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ist aus diesem Grunde nicht notwendig. Das umfangreiche Investitionsprogramm macht es jedoch erforderlich, in beiden Jahren zur Finanzierung der Eigenanteile Kreditaufnahmen zu veranschlagen. 

Ausführliche Erläuterungen enthält der Vorbericht zum Doppelhaushalt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage