31.03.2022 - 11 Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbliche Vermietung von...

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Wortprotokoll

 

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Sachverhalt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 beabsichtigt die Gemeinde Testorf-Steinfort, die Reaktivierung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Ortslage Testorf. Das Plangebiet ist ein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb der LPG. Bis zur Wende wurde das Gelände als Milchviehanlage bewirtschaftet. Danach wurde der Betrieb eingestellt und die Gebäude erfuhren keine weitere Nachnutzung. Um die ehemaligen baulichen Strukturen des Geländes aufzugreifen, orientieren sich die geplanten Gebäude mit ihrer zukünftigen Lage und Dimensionierung an den ursprünglichen Gebäudehallen. Die künftigen Gebäude sollen als Stellplatzflächen für Wohnmobile/Wohnwagen/Boote/Anhänger dienen und sich städtebaulich in die Nachbarschaft einfügen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Testorf-Steinfort stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 als Fläche für die Landwirtschaft sowie als Fläche für den Verkehr dar. Der Bebauungsplan Nr. 5 entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan. Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 angepasst.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Da bereits die Beschlussfassung zu TOP 10 vertagt wurde, wird auch die Beratung zu diesem TOP einstimmig auf die nächste Sitzung verschoben.

 

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Anlagen zur Vorlage