15.03.2022 - 10.1 Antrag der Fraktion Die Linke - Live-Übertragun...

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Wortprotokoll

 

Herr Grote ist der Meinung, dass der Umsetzung einer Live- Übertragung nichts im Wege steht, solange es technisch umsetzbar ist.

 

Herr Baetke macht sich Gedanken zu der Umsetzung als Kommune. Er findet, dass die technischen Voraussetzungen sehr bedeutend sind, denn die Live-Übertragung sollte vernünftig sein. Die Stadtvertreter bzw. Ausschussmitglieder sollten alle erkennbar sein. Dazu schlägt er vor, dass die Redebeiträge eventuell am Rednerpult abgehalten werden. Weiterhin berichtet Herr Baetke, dass beim Kreistag 3 Kameras für eine vernünftige Live-Übertragung der Sitzungen sorgen. Im Vorfeld müsse man beim Landkreis bzw. Kreismedienzentrum um Unterstützung fragen.

 

Herr Schulz spricht sich gegen ein Rednerpult aus. In der Stadtvertretersitzung ist die Anzahl der Mitglieder im Vergleich zum Kreistag übersichtlicher. Weiterhin betont Herr Schulz, dass es in der heutigen Sitzung nur darum geht, ob eine Live-Übertragung umgesetzt werden soll oder nicht.

 

Herr Krohn steht der Umsetzung sehr positiv entgegen, sofern es professionell umgesetzt wird. Die Kosten die dabei entstehen, sollten im ersten Schritt erstmal geprüft werden.

 

Der Bürgermeister weist die Mitglieder daraufhin, dass im Antrag der Fraktion Die Linke der Bürgermeister beauftragt wird eine Live-Übertragung zu schaffen und nicht zu prüfen.

 

Herr Baetke schlägt vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Prüfung sollte sich damit befassen, wie eine Umsetzung erfolgen kann.

 

Frau Münter sieht die Umsetzung in der heutigen Zeit als unabdingbar. Den Vorschlag, dass Filmstudio in Grevesmühlen um Unterstützung zu fragen, begrüßt sie sehr. Frau Münter ist der Meinung, dass die Umsetzung von der Verwaltung durchaus machbar wäre und fragt in dem Zusammenhang den Bürgermeister.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass die technische und organisatorische Umsetzung kein Problem darstellt. Die rechtlichen Daten müssten geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Zudem müssten die anfallenden Kosten ermittelt werden, um die Finanzierung zu sichern. Herr Prahler spricht sich ebenfalls für einen Prüfauftrag aus.

 

Herr Schulz findet, dass nach der Prüfung ein Vorschlag zur Beschlussfassung gemacht werden sollte.

 

Ergänzend dazu bittet Herr Baetke zu prüfen, ob Hybridsitzungen gleichermaßen möglich sind.

 

Frau Münter äußert, dass durch die Live-Übertragungen das Interesse an der Kommunalpolitik bei Bürgern und Bürgerinnen geweckt wird.

 

Herr Krohn begrüßt den Prüfauftrag ebenfalls.

 

Herr Schulz modifiziert den Antrag der Fraktion Der Linken aus einem Beschaffungsauftrag in einen Prüfauftrag.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beauftragt den Bürgermeister, 

1. eine Live-Übertragungsmöglichkeit der öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung zu schaffen prüfen  und  

2. bis zur nächsten Sitzung die Möglichkeiten einer barrierearmen Aufzeichnung der öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und einer Bereitstellung und Archivierung auf der Internetseite der Stadt mit einem Beginn zur 2. Jahreshälfte darzustellen sowie 

3. der Stadtvertretung zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung einen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung zu diesem Thema vorzulegen. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Im Zuge der Digitalisierung und der Arbeit in Pandemiezeiten sind kreative Lösungen in der Kommunalpolitik gefordert und umzusetzen, um Transparenz und demokratische Partizipation zu erhalten und zu vertiefen. Eine moderne und zeitgemäße Verwaltung sollte die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nutzen und der Öffentlichkeit einen erleichterten Zugang an der kommunalpolitischen Arbeit anbieten. Dieser Schritt ist geeignet, um das politische Interesse zu stärken, eine ortsunabhängige Beteiligung zu ermöglichen und über dieses Informationsangebot der sinkenden Wahlbeteiligung entgegenzuwirken. 

Insbesondere junge Menschen könnten so zur Kommunalpolitik gebracht werden, da streamen für sie selbstverständlich ist. Darüber hinaus, wäre es ein erlebbares Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass die Digitalisierung vor Ort stattfindet und weiterentwickelt wird. Für die technische Realisierung sollte eine mobil einsetzbare Lösung bzw. Technik angestrebt werden, da die Sitzungen der Stadtvertretungen nicht immer im Rathaussaal, sondern auch in der Sport- und Mehrzweckhalle stattfinden. Eine Live-Übertragung und spätere Veröffentlichung auf z.B. einem YouTube-Kanal und der Verlinkung auf der Internetseite der Stadt wäre für einen vereinfachten Zugang der Bürgerinnen und Bürger denkbar. 

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthält in § 29 Abs. 5 Regelungen zur Öffentlichkeit. Demnach sind die Sitzungen grundsätzlich öffentlich.  

"Sitzungen der Gemeindevertretung sind Bild- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung in geheimer Abstimmung widerspricht." (KV M-V, § 29 (5) )

Eine analoge Anwendung der Widerspruchsregelung wäre für die Geschäftsordnung der Stadtvertretung nutzbar. Insofern sollte die Livestream-Übertragung unterbleiben, wenn ein Viertel aller Mitglieder der Stadtvertretung dieser widerspricht. Eine entsprechende Regelung wäre in der genannten Geschäftsordnung aufzunehmen. 

Erst im letzten Jahr ist der Landkreis Nordwestmecklenburg diesen Weg für eine Live-Übertragung und Archivierung der Kreistagsssitzungen gegangen, welcher mit den bereits gewonnenen Erfahrungen bei Nachfragen sowie gegebenenfalls für eine Probeausleihe der Technik als Anlaufstelle fungieren könnte. 

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Anlagen zur Vorlage