13.04.2022 - 8 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Straathof berichtet, dass einige Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Ortsteil Grevenstein, die dort ihren Zweitwohnsitz haben, statt der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde 500,- Euro pro Jahr für das Dorffest spenden möchten.

 

Herr Straathof gibt zu bedenken, dass eine Spende immer freiwillig getätigt wird und nicht eingefordert werden kann. Für die Zahlung einer gesetzlich erhobenen Steuer sind die Eigentümer dann verpflichtet.

 

Herr Kirsch bemerkt hierzu, dass bis jetzt nur die Bereitschaft aus einem Ortsteil der Gemeinde zur Zahlung einer Spende vorliegt. Gibt es in den anderen Ortsteilen auch Steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger für eine Zweitwohnungssteuer?

 

Frau Unger findet die Spendenvariante auch als nicht umsetzbar. Spenden müssen immer wieder neu eingeworben werden, zu einer Zahlung sind die Eigentümer von den Immobilien nicht verpflichtet.

 

Herr Sangel findet es sehr löblich, dass sich die Einwohner Gedanken gemacht haben, wie der Gemeinde geholfen werden kann, sieht aber die Umsetzung auf Spendenbasis schwierig. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, zum 1. Januar 2023, in der Gemeinde Roggenstorf.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtlich erhobene Aufwandssteuer. Sie wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und der Ortssatzung sowie der aktuellen Rechtsprechung erhoben. 

Die Gemeinde Roggenstorf erhält für Bürger, die mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, keine Landeszuweisungen aus dem Finanzausgleich. Durch die Einführung dieser Steuer würde die Gemeinde auch von Personen, die hier wohnen und die Infrastruktur in Anspruch nehmen, jedoch nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, Erträge erhalten.

Laut aktueller Meldestatistik sind in der Gemeinde Roggenstorf 14 Nebenwohnsitze gemeldet. Aus der Erfahrung in anderen Gemeinden wird sich dieser Wert voraussichtlich um mehr als die Hälfte durch Ab- und Ummeldungen bereinigen, sobald die schriftlichen Erhebnungen durch die Verwaltung verschickt wurden..

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Anlagen zur Vorlage