21.03.2022 - 5 Entwurf zum Doppelhaushalt 2022/2023 der Gemein...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow fasst die grundsätzlichen Aussagen zum vorliegenden Haushaltsentwurf zusammen und berichtet aus der Beratung des Bauausschusses am 07.03.2022. Dieser hatte dem Haushaltsentwurf mit den darin enthaltenen investiven und nichtinvestiven Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen zugestimmt und den Finanzausschuss gebeten, zur Gegenfinanzierung über eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer, vorzugsweise zum 01.01.2023, zu beraten.

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass die Gemeinde mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf ein umfangreiches Leistungspaket für ihre Bürger erbringt und viele freiwillige Leistungen, wie z.B. der Umbau des „Aldino“ enthalten sind. Er erläutert die finanziellen Auswirkungen einer Erhöhung der Hebesätze in den einzelnen Steuerarten. Durch eine Anhebung auf den aktuellen Landesdurchschnitt könnte die Gemeinde rund 166 T€ mehr an Steuern einnehmen, hinzu kommen weitere 130 T€ pro Jahr aus dem Finanzausgleich, da wegen der aktuell niedrigen Hebesätze die Schlüsselzuweisungen gekürzt und die Kreis- und Amtsumlagegrundlagen um die entgangenen Steuereinnahmen hochgerechnet werden. Insgesamt könnte so jährlich konstant ein positiver jährlicher Effekt für den Haushalt der Gemeinde in Höhe von 295 T€ erreicht werden. Hinsichtlich der Grundsteuer B sollte diskutiert werden, ob eine weniger drastische Anhebung gerechtfertigt sei.

 

Frau Lenschow weist darauf hin, dass innerhalb der Kommunen eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer zum jetzigen Zeitpunkt präferiert wird, da eine Erhöhung im zeitlichen Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform, also 2024/2025, vermieden werden sollte. Im aktuellen Orientierungsdatenerlass des Innenministeriums werde zudem darauf hingewiesen, dass die Durchschnittshebesätze für den Finanzausgleich 2024 (auf Basis der Hebesätze 2022) angepasst werden und mit deutlichen Erhöhungen zu rechnen sei, was wiederum zusätzliche Kürzungen aus dem Finanzausgleich bedeute.

 

Herr Hünemörder weist darauf hin, dass mit jeder Hebesatzerhöhung der Landesdurchschnitt steigt und die Bürger ohnehin mit den aktuellen Preissteigerungen belastet sind.

 

Herr Fenner betont, dass der aktuell niedrige Hebesatz für die Gewerbesteuer ein Standortvorteil für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe in der Gemeinde ist. In der Diskussion wird aber auch deutlich, dass die Hebesätze im Umland, insbesondere in der benachbarten Hansestadt erheblich über dem Landesdurchschnitt liegen.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Bahlcke, unterstützt den Vorschlag des Bürgermeisters. Sie erfragt zunächst, ob es grundsätzlich innerhalb des Finanzausschusses eine Mehrheit für die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer gibt. Dies wird mit 4 Ja- und einer Nein-Stimme bestätigt. Des Weiteren bittet die Vorsitzende um Meinungen hinsichtlich des Anpassungszeitraumes. Die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder spricht sich für eine Anhebung der Hebesätze zum 01.01.2023 aus.

 

Daraufhin lässt die Vorsitzende über die einzelnen Hebesatzanpassungen diskutieren und abstimmen:

 

Grundsteuer A:

Der aktuelle Hebesatz beträgt 300 v.H. Der Landesdurchschnitt liegt aktuell bei 323 v.H.

Eine Erhöhung auf 323 v.H. bedeutet Mehreinzahlungen aus der Grundsteuer A über die gesamten land- und forstwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde von ca. 2.200 € jährlich.

Es wird über eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf den Landesdurchschnitt von 323 v.H. zum 01.01.2023 abgestimmt:

 Ja: 4 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltungen: keine

 

Grundsteuer B:

Die letzte Anpassung des Hebesatzes erfolgte 2011. Der aktuelle Hebesatz beträgt 354 v.H. Der Landesdurchschnitt liegt aktuell bei 427 v.H.

Eine Erhöhung auf 427 v.H. bedeutet Mehreinzahlungen aus der Grundsteuer B von ca. 62.000 € jährlich. Für ein durchschnittliches Eigenheim, für das aktuell eine Grundsteuer von 230 Euro zu zahlen ist, bedeutet dies eine zusätzliche jährliche Belastung von 47 Euro.

 

Es wird vorgeschlagen, lediglich eine Anhebung auf 400 v. H. vorzunehmen. Die Mehreinzahlungen aus der Grundsteuer B belaufen sich dann auf insgesamt 39.000 Euro jährlich. Die Belastung für das im Beispiel genannte Einfamilienhaus steigt um 30 Euro pro Jahr.

Es wird über eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 400 v.H. (unter Landesdurchschnitt) zum 01.01.2023 abgestimmt:

 Ja: 4 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltungen: keine

 

Gewerbesteuer:

Der aktuelle Hebesatz beträgt 350 v.H. Der Landesdurchschnitt liegt aktuell bei 381 v.H.

Eine Erhöhung auf 381 v.H. bedeutet Mehreinzahlungen aus der Gewerbesteuer (je nach Aufkommen, dieses schwankt im Jahresvergleich, zugrunde gelegt wurde der Wert 2021) von ca. 100.000 € jährlich.

Es wird über eine Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt von 381 v.H. zum 01.01.2023 abgestimmt:

 Ja: 4 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltungen: keine

 

 

Zum Haushaltsplan wird über weitere Inhalte diskutiert:

 

Der Bürgermeister informiert über den Sachstand hinsichtlich der Fördermöglichkeiten für das Investitionsvorhaben „Schule Proseken“. Vor wenigen Tagen ist hierzu eine Absage eingegangen. Es sind aber weitere Projektaufrufe zu erwarten. Der Bürgermeister plädiert dafür, die Ansätze im Haushaltsplan zu belassen, um den Förderstellen und den Bürgern zu signalisieren, dass die Gemeinde gewillt ist, dieses Projekt umzusetzen. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

 

Die Vorsitzende fragt nach der Finanzierung der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle aus der Ukraine. Frau Lenschow erläutert, dass es hierzu noch erheblichen Klärungsbedarf, insbesondere zwischen Bund, Ländern und Landkreisen gibt. Sie verweist auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 17.03.2022, worin erhebliche steuerliche Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Hilfe für die Menschen in und aus der Ukraine geregelt wurden.

 

Herr Soth-Worofka fragt, ob es richtig sei, dass der Neu- bzw. Um- und Anbau an das Feuerwehrhaus erst in 2024 erfolgen soll. Herr Fenner erläutert, dass zunächst die Planung hierfür erfolgen muss (Haushaltsrest 30.000 Euro steht zur Verfügung) und eine Umsetzung vor 2024 nicht realistisch sei.

 

Weiterhin fragt Herr Soth-Worofka nach den Anmeldungen der Schule für Ausstattung der Klassenräume. Frau Lenschow erläutert, dass die Schule 2022 und 2023 jeweils 2 Klassensätze à 3.000 Euro für Mobiliar angemeldet hat, 2022 kommen weitere 16.000 Euro für den Austausch der Werkbänke dazu und Sitzgelegenheiten für die obere Aufenthaltsecke (2.000 €), 2023 sind pauschal zusätzlich 4.000 Euro geplant. Zudem soll der Physikraum 2022 für 15.000 Euro mit neuen Experimentierkästen ausgestattet werden und 2023 für 10.000 Euro.

 

Herr Hünemörder fragt nach den veranschlagten 475.000 Euro für den B-Plan 20. Herr Fenner berichtet dazu, dass im Bauausschuss darüber diskutiert wurde und noch offen ist, ob zunächst der B-Plan Prosekener Grund oder der B-Plan in Gressow umgesetzt werden soll, der Ansatz steht für beide Vorhaben zur Verfügung.

 

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt eine Anhebung der Hebesätze (Abstimmung siehe oben) wie folgt:

Grundsteuer A auf 323 v.H.

Grundsteuer B auf 400 v.H.

Gewerbesteuer auf 381 v.H.

Ansonsten empfiehlt der Finanzausausschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan wie vorgelegt zu beschließen.

Es wird festgelegt, dass die Erhöhung der Hebesätze in die Beschlussvorlage an die Gemeindevertretung eingearbeitet wird.

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Sachverhalt:

Der Haushalt wurde nach Vorliegen des Orientierungsdatenerlasses des Innenministeriums vom 29.11.2021 und der Vorlage der nochmals aktualisierten Daten aufgrund der Ergebnisse des Kommunalsozialgipfels am 17.12.2021 aufgestellt. Es wurden alle Anmeldungen der Fachämter eingearbeitet, eine Vorabstimmung mit  dem Bürgermeister fand am 01.02.2022 statt. 

Der vorliegende Haushaltsplan kann unter Berücksichtigung von Vorträgen sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ausgeglichen gestaltet werden. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ist aus diesem Grunde nicht notwendig. Das umfangreiche Investitionsprogramm macht es jedoch erforderlich, in beiden Jahren zur Finanzierung der Eigenanteile Kreditaufnahmen zu veranschlagen. 

Ausführliche Erläuterungen enthält der Vorbericht zum Doppelhaushalt.

Die Fachausschüsse werden gebeten, insbesondere die im Haushaltsentwurf enthaltenen nichtinvestiven und investiven Maßnahmen auch im Hinblick auf die damit verbundene Finanzierung zu diskutieren und entsprechende Hinweise für den Beschluss durch die Gemeindevertretung zu geben.

 

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Anlagen zur Vorlage